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2
„Prioritäten setzen“

Risiken identifizieren und bewerten

 NAP Kernelement 2 / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Bundesregierung ihre Erwartungen an die Wirtschaft zur Achtung unternehmerischer Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette. Definiert in fünf Kernelementen:

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  3. Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismus
Startpunkt
Startpunkt: Was brauche ich?
  • Nutzen Sie den erarbeiteten Überblick über ihre Geschäftsaktivitäten, Unternehmensgrundsätze und die eigene Wertschöpfungskette, um Ihr unternehmerisches Handeln mit den Risiken zu verknüpfen
2.1

Potenzielle Risiken identifizieren

Lesedauer ca. 8 min

Nur wenn Ihr Unternehmen die eigenen Menschenrechts- und Umweltrisiken kennt, können Sie angemessene Maßnahmen dagegen ergreifen. Sammeln Sie zunächst übergreifende, branchen- und länderbezogene Informationen zu Ihren potenziellen Risiken.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Perspektivwechsel

Menschenrechts- und Umweltrisiken werden aus der Perspektive (potenziell) Betroffener erfasst. Dies können bei produzierenden Unternehmen Mitarbeitende, Kleinbäuerinnen einer Kaffeeplantage oder Anwohner einer Gerberei sein. Bei Dienstleistern können es die Nutzerinnen und Nutzer der Dienstleistung sein oder Betroffene, die durch die Nutzung in ihren Rechten eingeschränkt werden (z. B. in der Meinungsfreiheit durch Abhörsoftware).

Dieser Perspektivwechsel weg vom reinen Fokus auf Risiken für das eigene Unternehmen (z. B. Reputationsrisiken, Produktionsausfälle) ist wichtig. In der Praxis kann dies bedeuten, dass manche Risiken weniger stark im eigenen Betrieb oder in den eigenen Standorten auftreten, sondern in Wertschöpfungskettenstufen, mit denen Sie nicht direkt verbunden sind. Auch wenn nicht jedes Risiko direkt adressiert werden kann, ist diese Betrachtungsweise wichtig.

Erklärung: Betroffene

Neben den eigenen Mitarbeitenden sind externe Dienstleister (z. B. Zeitarbeiter*innen, Reinigungs- und Sicherheitspersonal), Mitarbeitende von Geschäftspartnern entlang der Wertschöpfungskette, Menschen, die in der Rohstoffgewinnung tätig sind, lokale Gemeinden an Produktionsstandorten und Endverbraucher*innen bei der Analyse zu berücksichtigen.

Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren

Risiken verstehen

Bezugspunkt für die Risikoanalyse sind Menschenrechts- und Umweltrisiken. Befassen Sie sich zuerst mit branchen- und länderspezifischen Risiken, um dann in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob diese Risiken tatsächlich auf Ihr Unternehmen zutreffen. Eine Übersicht zu Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Wertschöpfungskette finden Sie hier.

Erklärung: Potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen

Potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und/oder Umwelt sind diejenigen Risiken, deren Eintritt Sie noch durch angemessene Maßnahmen verhindern können.

Tatsächliche negative Auswirkungen hingegen beziehen sich auf bereits eingetretene negative Auswirkungen auf Menschenrechte und/oder Umwelt. Tatsächliche Auswirkungen müssen dahingehend umgehend beendet und in angemessenem Rahmen wiedergutgemacht, bzw. Betroffene entschädigt, werden.

Lernendes System

Risiken einschätzen

Die Größe Ihres Unternehmens, die Branchenzugehörigkeit, die Art und die Orte der Geschäftstätigkeit - all dies hat unmittelbaren Einfluss auf das Risiko negativer Auswirkungen auf Betroffene und die Umwelt in der Wertschöpfungskette. Informationen darüber bilden die Grundlage für die Risikoanalyse und helfen Ihnen, zielgerichtet vorzugehen.

Umfang festlegen

Grundsätzlich sind alle Wertschöpfungskettenstufen sowie (potenziell) betroffene Personengruppen (z. B. Beschäftigte im eigenen Betrieb oder bei Direktlieferanten, Anwohnerinnen und Anwohner) und Umweltauswirkungen zu erfassen. Zu Beginn sollten Sie die Risikoanalyse also bewusst weit fassen und sich einen Überblick über die Menschenrechts- und Umweltrisiken verschaffen. Das Feststellen der potenziellen Risiken ist dabei eine erste ungefähre Annäherung. Bleiben Sie dabei aber pragmatisch!

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite stehen.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Systematisch branchen- und länderbezogene Informationen sammeln
  • Verschaffen Sie sich im ersten Schritt einen Überblick der vorgelagerten Wertschöpfungskette, indem Sie aufschreiben, wo ihre Lieferanten sitzen bzw. wo die Rohwaren herkommen.
  • Ergänzend sollten Sie sich einen Überblick relevanter Menschenrechtsthemen in ihrer Branche verschaffen. So gelingt es, ein grundlegendes Risikoverständnis zu entwickeln. Die folgenden beiden Infoboxen zeigen Ihnen, wie das gehen kann.
  • In vielen Branchen, gerade im produzierenden Gewerbe, sind Menschenrechts- und Umweltrisiken vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verortet. In der Elektronikbranche ist z. B. der Bezug von Rohstoffen, die für die Herstellung der Produkte benötigt werden, ein bedeutendes Nachhaltigkeitsrisiko.
  • Bei Dienstleistern wie beispielsweise in der Finanz- oder Versicherungsbranche liegen Risiken eher in der nachgelagerten Wertschöpfung und betreffen konkret die Dienstleistungen oder Produkte, die sie anbieten. So kann eine Bank, die in einen Staudamm investiert hat, für Umweltschäden, die mit dem Bau des Staudamms zusammenhängen, zur Verantwortung gezogen werden.
  • Die Branchenbeispiele in der Infobox „Tipp: Menschenrechts- und Umweltrisiken in ausgewählten Wertschöpfungsketten“ illustrieren dies genauer.
  • Erfassen Sie überblicksartig alle potenziell negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt.
Umsetzungshilfe: CSR Risiko-Check

Mit dem CSR Risiko-Check des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte in Kooperation mit MVO und UPJ können Sie filtern nach Rohstoffen, Dienstleistungen oder Produkten und Ländern. Im Ergebnis erhalten Sie einen Überblick über potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken anhand von mehr als 2.700 Quellen.

Weiterführende Informationen: Länder- und Branchenrisiken identifizieren

Branchenbezogene Informationen

Von anderen Unternehmen lernen

Tipp: Menschenrechts- und Umweltrisiken in ausgewählten Wertschöpfungsketten

In der Regel lassen sich aus Informationen insbesondere auf Branchen- und Länderebene bereits Menschenrechts- und Umweltrisiken ermitteln, die Ihr Unternehmen prüfen sollte. Hier finden Sie Beispiele für ausgewählte Branchen:

Quelle:
Studie | BMAS | 2020 | Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten. Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft | Hier klicken.

Informationen sammeln zu Querschnittsthemen – Rohstoffe, Transport & Logistik und Entsorgung/Recycling
  • Bestimmte Prozesse in der Wertschöpfungskette sind branchenübergreifend von großer Bedeutung für die unternehmerische Sorgfalt und das nachhaltige Lieferkettenmanagement. Betrachten Sie diese zusätzlich zu den branchenspezifischen Themen.
  • Zu diesen Querschnittsthemen gehören Rohstoffe, Transport & Logistik sowie Entsorgung/ Recycling.
  • Machen Sie sich mit Nachhaltigkeitsfragen bei diesen zentralen Themen vertraut. Zu allen drei Themen liegen umfassende Informationen in der Infobox unten vor, die Sie nutzen können.
  • Rohstoffe bilden die Grundlage für die industrielle Produktion. Extraktive Rohstoffe wie z.B. Mineralien oder Metalle sind für viele deutsche Branchen essenziell und werden aus einer Vielzahl von Ländern weltweit bezogen.
  • Der Transport der Güter und ihre Lagerung sind wichtige Wirtschaftsfunktionen. Auch hier ist der prüfende Blick auf Menschenrechts- und Umweltrisiken wichtig. Dies gilt insbesondere für Unternehmen aus Branchen, in denen Transport- und Logistikprozesse eine große Rolle spielen. Dazu gehören neben dem Groß- und Einzelhandel u.a. die Automobil- und Elektronikbranche, der Maschinenbau und die Metallindustrie. Denken Sie beispielsweise an die Arbeitsbedingungen im Lkw-Transport, auf Containerschiffen oder an den Häfen.
  • Ähnliches gilt für Entsorgungs- und Recyclingaktivitäten, insbesondere, wenn diese im Ausland stattfinden. Dies betrifft vor allem die Automobil-, Schifffahrts-, Chemie- und die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche.
  • Weitere Querschnittsthemen, die sie prüfen sollten, sind „klassische“ Beschaffungsthemen wie Gebäudereinigung/Putzfachkräfte, Wachpersonal/Sicherheitsdienste, Catering und Gebäudeinstandhaltung. Auch für diese Dienstleistungssektoren sollten Sie nach Möglichkeit Menschenrechts- und Umweltrisiken erfassen.
Weiterführende Informationen: Querschnittsthemen
Übersicht über Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Wertschöpfungskette erstellen
  • Fassen Sie die Informationen aus den verschiedenen Quellen zusammen und ordnen Sie die ermittelten Menschenrechts- und Umweltrisiken den Wertschöpfungskettenstufen zu.
  • Greifen Sie auf die Übersicht Ihrer Wertschöpfungskette und Standorte zurück (siehe 1.2 Wertschöpfungskette erfassen).
  • Prüfen Sie, in welcher Wertschöpfungskettenstufe und in welchem Prozess welche Risiken, d.h. negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte, auftreten.

        Risikoanalyse-Tool

  • Das Feststellen der potenziellen Risiken ist dabei eine erste ungefähre Annäherung, die sie im nächsten Schritt mit unternehmensspezifischen Daten kombinieren, um tatsächliche Risiken zu ermitteln.
Umsetzungshilfe: Übersicht zu Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Wertschöpfungskette erstellen

Mithilfe einer Visualisierung können Sie Menschenrechts- und Umweltrisiken den einzelnen Wertschöpfungsstufen übersichtlich zuordnen und Informationen für die vertiefte Analyse, die im nächsten Schritt folgt, aufbereiten. Auf diese Weise bringen Sie Ihre Zwischenergebnisse aus Phase 1 und 2 im Sorgfalts-Kompass zusammen (siehe Beispiel unten).

Eine Vorlage für die Visualisierung finden Sie im Online-Portal „Nachhaltigkeitsmanagement für KMU“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Quelle:
Online-Tool | Bayerisches Landesamt für Umwelt: Nachhaltigkeitsmanagement für KMU – Nachhaltige Lieferkette. Prozessschritte und Starter-Kit | Hier klicken.

Tipp: Handlungsleitfaden zur Durchführung von Risikoanalysen für Kakaoanbauländer

Die Mitglieder des Forums Nachhaltiger Kakao haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2025 ihre Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen. Der durch das SÜDWIND Institut für Ökonomie und Ökumene veröffentlichte Handlungsleitfaden greift ein wichtiges Kernelement der Umsetzung der Sorgfaltspflichten auf. Er soll insbesondere KMU bei der Durchführung von Risikoanalysen für die Kakaoanbauländer, mit denen sie zusammenarbeiten, unterstützen.

Die Publikation führt – illustriert durch ein zusätzliches Flussdiagramm – detailliert durch die sieben Schritte, mit denen Unternehmen die Risikoanalyse durchführen können. Sie enthält zudem Hintergrundinformationen und Analysen für die wichtigsten Kakao produzierenden Länder Côte d'Ivoire, Ghana, Kamerun, Nigeria, Ecuador, Peru, die Dominikanische Republik, Nicaragua, Liberia, Togo, Sierra Leone und Bolivien.

Der Handlungsleitfaden wurde mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten" des Forum Nachhaltiger Kakao e.V. intensiv beraten. Weiterhin hat der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte den gesamten Prozess der Erarbeitung dieser Publikation unterstützt.

Lesen Sie hier den Handlungsleitfaden. Hier finden Sie das zugehörige Flussdiagramm als Ergänzung zum Handlungsleitfaden.

2.2

Tatsächliche Risiken identifizieren

Lesedauer ca. 4 min

Ermitteln Sie anhand Ihres branchen- und länderbezogenen Überblicks über potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken, welche Risiken auf Ihr Unternehmen tatsächlich zutreffen. Binden Sie dafür Ihre Mitarbeitenden und Direktlieferanten ein sowie weitere externe Quellen.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Da jedes Unternehmen eigene Charakteristika insbesondere in Bezug auf seine verschiedenen Standorte, Lieferanten und Lieferländer hat, deckt sich nicht jedes Branchen- oder Länderrisiko zwangsläufig mit dem unternehmensspezifischen Risiko.

Daher ist es wichtig, dass Sie die bisherigen Rechercheergebnisse mit Ihren eigenen Unternehmensaktivitäten abgleichen, um zu prüfen, ob die Ergebnisse der branchen- und länderbezogenen Recherche auf Ihr Unternehmen zutreffen, und auch, um zusätzliche Risikobereiche zu identifizieren.

Lernendes System

Der Abgleich kann auch bereits dafür genutzt werden, bestehende Prozesse und Maßnahmen zu erfassen und abzugleichen. Die intensive Befassung mit dem Ist-Zustand erfolgt in Phase 3 Maßnahmen auswählen und umsetzen.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Austausch gehen
  • Der Austausch ermöglicht, alle zentralen Perspektiven im Unternehmen abzubilden und auch die Motivation für die Umsetzung von Sorgfaltsprozessen zu fördern.
  • Nutzen Sie bestehende Informationsquellen, beispielsweise Dokumentationen aus dem internen Umweltmanagement, Compliance-Hotlines, Befragungen von Mitarbeitenden, Betriebsratsprotokolle oder Berichte über konkrete Vorfälle (siehe 5.3 Ergebnisse in Prozesse rückkoppeln).

Lernendes System

Umsetzungshilfe: Vorbereitende Fragen für den Austausch mit Mitarbeitenden

Wer sollte angesprochen werden?

Beziehen Sie Abteilungen ein, die sich bereits mit Menschenrechts- und Umweltrisiken befassen. Dazu können u.a. die Abteilungen, zuständige Kolleginnen und Kollegen oder auch Gremien gehören: Unternehmensstrategie, Recht/Compliance, Einkauf/Beschaffung, Personalwesen, Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Betriebsrat.

Maßnahme zielgerichtete Kommunikation

Insbesondere bei kleineren Unternehmen laufen viele Tätigkeiten direkt über die Geschäftsleitung. Trifft das auf Ihr Unternehmen zu, sollten Sie die Geschäftsführung an dieser Stelle einbinden.

Bemühen Sie sich darum, die Terminologie an das jeweilige Tätigkeits- bzw. Geschäftsfeld der Beteiligten anzupassen. Das fördert das Verständnis für Nachhaltigkeitsthemen, die zumindest für einige Abteilungen neu sein dürften.

In welchem Format sollte der Austausch erfolgen?

Für ein systematisches Vorgehen empfiehlt sich der direkte Austausch, z.B. in Form eines Workshops, bei dem verschiedene Abteilungen gemeinsam Menschenrechts- und Umweltrisiken ermitteln und diskutieren. Ergänzend können Interviews mit Schlüsselpersonen im Unternehmen helfen, um den Austausch vorzubereiten oder spezifische Themen zu adressieren.

Grundsätzlich wichtig ist eine gute Vorbereitung, die klare Formulierung, was Sie von den Kolleginnen und Kollegen erwarten und was diese im Gegenzug erwarten können. Zentral ist auch ein klarer Prozess. Planen Sie auch genügend Zeit ein, um die (neue) Thematik vorzustellen und Informationen aus verschiedenen Abteilungen und Gremien einzuholen.

Zum klaren Prozess gehört auch eine gewisse Regelmäßigkeit, um neue Erkenntnisse ins Risikomanagement einfließen zu lassen. Hier empfiehlt es sich beispielsweise, aus dem Workshop ein kleines Projektteam zusammenzustellen und regelmäßige Besprechungen/Jour Fixe‘ zu vereinbaren. Zudem empfiehlt es sich, dass Sie die beteiligten Personen darauf hinweisen, dass es weitere Prozessschritte gibt, bei denen ihr Mitwirken von großer Bedeutung ist – dazu gehört u.a. der Abgleich mit bestehenden Prozessen und Maßnahmen in Phase 3 Maßnahmen auswählen und umsetzen.

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite stehen.

Mit Direktlieferanten in den Austausch gehen
  • Nutzen Sie als KMU zu Beginn nach Möglichkeit bestehende Informationen, um den Zeitaufwand bei der ersten Risikoanalyse in Grenzen zu halten.
  • In dieser Phase der Risikoanalyse sollten Sie nach Möglichkeit auch in den Austausch mit Ihren Direktlieferanten gehen (siehe 3.5 Lieferanten überprüfen und Kompetenzen aufbauen).
  • Hinweise in den Strategien oder Verhaltensrichtlinien der Lieferanten selbst können Informationen liefern.
  • Greifen Sie auf vorhandene Zertifikate von glaubwürdigen Umwelt- oder Sozialaudits, Selbstauskünfte von Lieferanten oder vor-Ort-Besuche zurück, um Informationen über tatsächliche Risiken, die Ihr Unternehmen betreffen, zu ermitteln.
  • Eine Übersicht über die für Ihr Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsstandards und die Einordnung ihrer Leistungsfähigkeit als Instrumente zur Umsetzung der eigenen Sorgfaltsprozesse finden Sie in Kürze im Siegel-Kompass.

Lieferantenprüfung

Weitere Quellen nutzen
  • In der Regel besteht zu Beginn der Umsetzung noch kein direkter Kontakt zu (potenziell) Betroffenen von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte.
  • Bestehen Kontakte zu Expertinnen und Experten von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Beratungsagenturen und Nachhaltigkeitsinitiativen, sollten Sie diese nutzen, um zu verstehen, inwieweit die Menschenrechte betroffener Gruppen durch das Verhalten Ihres Unternehmens (potenziell) beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.
  • Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung bringt regelmäßig Unternehmen und Zivilgesellschaft zusammen, um im vertraulichen Rahmen zu besprechen, wie beide Seiten vor Ort konstruktiv zusammenarbeiten können. Die Infopakete der Veranstaltungsreihe „Runder Tisch: NGOs und Unternehmen“ finden Sie hier.
  • Sie sollten den Austausch mit (potenziell) Betroffenen, NGOs und weiteren Experten aber bei der Vertiefung und Weiterentwicklung ihrer Risikoanalyse anstreben (siehe 2.3 Risiken kontinuierlich bewerten und priorisieren).

Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren
Interview-Leitfaden Zivilgesellschaft

Verbindung des Unternehmens zu Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Wertschöpfungskette erfassen
  • Nachdem die unternehmensspezifische Annäherung an Menschenrechts- und Umweltrisiken erfolgt ist, sollten Sie in diesem Schritt abschließend den Zusammenhang der Risiken mit Ihrem Unternehmen präzisieren. Das erleichtert Ihnen im nächsten Schritt die Priorisierung.
  • Ermitteln Sie, wie Ihr Unternehmen mit den identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken verbunden ist. Nutzen Sie dafür die in Schritt 1.2 Wertschöpfungskette erfassen erarbeitete Visualisierung Ihrer Lieferkette, um diese Verbindung aufzuzeigen:
    • Verursachung: Nachhaltigkeitsrisiken treten im eigenen Unternehmen oder in Tochtergesellschaften auf;
    • Beitrag: Nachhaltigkeitsrisiken treten bei vertraglichen Geschäftspartnern/Direktlieferanten auf;
    • Indirekt verbunden: Nachhaltigkeitsrisiken treten bei Unterlieferanten (ohne Vertragsbeziehung mit Ihrem Unternehmen) auf.
  • Es geht an dieser Stelle um eine erste pragmatische Zuordnung.
  • Die Zuordnung hilft Ihnen, wenn Sie basierend auf der Risikoanalyse Maßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen entwickeln (siehe 3.3 Risikobasierte Maßnahme erarbeiten).
  • Mit diesen Informationen können Sie nun in den letzten Schritt der Phase gehen – die Bewertung und Priorisierung von Menschenrechts- und Umweltrisiken.

Lieferantenprüfung
Zielgruppengerechte Kommunikation

2.3

Risiken kontinuierlich bewerten und priorisieren

Lesedauer ca. 8 min

Priorisieren und bewerten Sie Ihre identifizierten Menschenrechts- und Umweltrisiken kontinuierlich, um die schwerwiegendsten Risiken zuerst mit geeigneten Maßnahmen angehen zu können. Fragen Sie sich stets: Auf welche Nachhaltigkeitsrisiken sollte sich mein Unternehmen fokussieren?

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigen

Versuchen Sie, alle Themen entlang der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, die Sie in den beiden vorangegangenen Schritten im Sorgfalts-Kompass ermittelt haben. In vielen Branchen sind die Risiken für negativen Auswirkungen auf Betroffene und die Umwelt in der Lieferkette höher als am eigenen Standort. Es ist daher wichtig, dass Sie sich nicht ausschließlich auf ihre eigenen Aktivitäten konzentrieren. Es geht bei der Bewertung und Priorisierung noch nicht um die Frage, welchen Einfluss Sie ausüben können, um Nachhaltigkeit in Ihrer Wertschöpfungskette voranzutreiben.

Komplexität reduzieren

Auch wenn Sie grundsächlich Ihre gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben sollten, kann es gerade zu Beginn zu anspruchsvoll sein, alle identifizierten Menschenrechts- und Umweltrisiken im Detail zu bewerten und daraus die Priorisierung abzuleiten. Es ist daher absolut legitim, wenn Sie, z.B. basierend auf vorliegenden branchen- oder länderbezogenen Informationen, auf bestimmte Produkte, Nachhaltigkeitsthemen, Wertschöpfungsstufen oder Geschäftsbeziehungen fokussieren und dort (potenziell) negative Auswirkungen bewerten und priorisieren.

Bewertungskriterien

Bei der Priorisierung von Risiken sind zwei Dimensionen zu beachten: der Schweregrad der (potenziellen) negativen Auswirkung und die Eintrittswahrscheinlichkeit. Beachten Sie, dass es bei der Erfassung der (potenziell) negativen Auswirkung um die Auswirkung für Betroffene oder die Umwelt geht. Dieses Verständnis ist wichtig für einen angemessenen Umgang mit Menschenrechts- und Umweltrisiken. Das gilt es insbesondere zu beachten, wenn Sie bestehende Risikomanagementverfahren nutzen möchten.

Zudem wird die Schwere der (potenziell) negative Auswirkungen bei der Priorisierung höher gewichtet als die Eintrittswahrscheinlichkeit. Besteht etwa das Risiko für lebensbedrohliche Arbeitsbedingungen aufgrund fehlender Brandschutzmaßnahmen, ist diesem Hinweis nachzugehen, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit gering eingestuft wird.

Bewertung und Priorisierung durchführen

Vorab – es gibt keine allgemeingültige Schwelle dafür, wann Auswirkungen schwerwiegend sind. Daher ist es wichtig, sich der Frage des Schweregrades anzunähern. Wichtig dafür ist der Dialog, der intern startet. Binden Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen – wie auch schon bei der Identifikation von Menschenrechts- und Umweltrisiken – in die Bewertung und Priorisierung ein.

Perspektivisch sollten Sie versuchen, externe Akteure ebenfalls einzubinden. Das betrifft insbesondere Ihre Lieferanten und (potenziell) Betroffene vor Ort. NGOs können dafür ein guter Erstkontakt sein, da sie zu vielen Menschenrechts- und Umweltrisiken vertieftes Wissen und Kontakte zu Betroffenen besitzen. Gerade der Austausch mit Geschäftspartnern kann auch eine Vertrauensbasis schaffen, die für Folgeschritte, wie z. B. abgeleitete Maßnahmen, hilfreich sein kann. Dies muss nicht unbedingt gleich am Anfang geschehen, sondern kann auch ein Schritt sein den Sie einleiten, sobald Sie bereits eine robuste Risikobewertung durchgeführt haben und aufgrund sehr spezieller Bedenken auf Ihre Lieferanten oder andere Geschäftspartner zurückkommen möchten.

Risikoanalyse-Tool

Bestehende Risikomanagementsysteme nutzen

Wenn Sie bereits Risiko-Managementsysteme für andere Bereiche nutzen, sollten Sie prüfen, ob die Risikobewertung und -priorisierung in diese bereits bestehenden Systeme integriert werden kann (z.B. in Managementsysteme wie EMAS/ISO 14001, SA8000 oder ISO 9001). Das kann zu einer robusteren Methodik beitragen und erleichtert außerdem die Bewertung und Priorisierung selbst, denn Ihre Mitarbeitenden verantwortlich für das Risikomanagement aus der Risikoabteilung bringen wertvolle Erfahrungen mit.

Lernendes System

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Mit den Bewertungskriterien vertraut machen
  • Die Bewertung von Menschenrechts- und Umweltrisiken basiert auf zwei Kriterien: der Schwere der (potenziellen) negativen Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Bewerten Sie die Schwere, indem Sie das Ausmaß, den Umfang und die Unumkehrbarkeit einer (potenziell) negativen Auswirkung erfassen.
  • Es gibt keine allgemeingültige Schwelle dafür, wann Auswirkungen schwerwiegend sind.
  • Eine (potenziell) negative Auswirkung auf Betroffene und die Umwelt kann auch dann schwer sein, wenn nur eine der drei Dimensionen Ausmaß, Umfang und Unumkehrbarkeit als schwer eingestuft wird.
Bewertungskriterium der Schwere in der Praxis umsetzen
Bewertungskriterium der Schwere in der Praxis umsetzen
Dimension Mögliche Leitfrage Ansätze und Herausforderungen Beispiele für hohen Schwierigkeitsgrad
Ausmaß Wie gravierend ist die (potenzielle) negative Auswirkung? Das Ausmaß hängt in großem Maße davon ab, wie sehr eine (potenziell) betroffene Person in der Lage ist, sich zu schützen bzw. wie verwundbar sie für negative Auswirkungen ist Fall von Kinderarbeit in einem Bergwerk auf Ebene der Rohstoffgewinnung
Umfang Wie viele (potenziell) Betroffene gibt es? Auf Ebene der Direktlieferanten: Anzahl der Mitarbeitenden Herausfordernder ist die Bestimmung in der tieferen Lieferkette. Hier kann der Rückgriff auf Berichte von NGOs hilfreich sein Ein gesamter Produktionsstandort eine lokale Gemeinschaft Einzelfall oder gesamte Gruppe (z.B. Fabrikarbeiter)
Behebbarkeit Wie schwierig wäre es, die (potenzielle) negative Auswirkung zu beheben oder zu verhindern? In Erwägung gezogen werden sollten u. a. technische Anforderungen und die Akzeptanz der Maßnahmen bei den Betroffenen Ein unumkehrbarer Schaden (z.B. gesundheitliche Belastung, die die Lebensqualität massiv beeinträchtigt)

Quellen:
Studie | Global Compact Network Netherlands, Oxfam, Shift | 2016 | Doing business with respect for human rights: a guidance tool for companies | S. 52 | Hier klicken;
Studie | The Danish Institute for Human Rights | 2016 | Analysing Impacts Practitioner Supplement | S. 8ff. | Hier klicken.

  • Erfassen Sie neben der Schwere auch die Eintrittswahrscheinlichkeit von (potenziell) negativen Auswirkungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Auswirkungen in Ihrem Unternehmen auftreten oder auftreten können?
  • Berücksichtigen Sie dabei Ihre eigene Geschäftstätigkeit sowie – soweit möglich – die Fähigkeit Ihrer Lieferanten, Menschenrechts- und Umweltrisiken zu managen.
  • Für die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit sind vor allem kontextuelle Faktoren, wie z.B. spezielle Länder- oder Branchenrisiken, relevant. Greifen Sie auf Ihre Rechercheergebnisse aus dem vorangegangenen Schritt zurück (siehe 2.1 Potenzielle Risiken identifizieren).
  • Ebenso sollten Sie versuchen, bereits Ergebnisse der Ist-Analyse aus Phase 3 Maßnahmen ergreifen in die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit einfließen zu lassen.
  • Über welche internen Managementansätze und Prozesse verfügt Ihr Unternehmen bereits, um identifizierte Risiken zu adressieren?
  • Gibt es interne oder externe Hinweise auf Verstöße in Ihrer Wertschöpfungskette oder bei Ihren Lieferanten?

Lieferantenprüfung

Erklärung: Faktoren, die die Eintrittswahrscheinlichkeit erhöhen können

Grundsätzlich sind Landes- und Governance-Kontexte zu berücksichtigen: Krisen und Konflikte, die Präsenz von vulnerablen Gruppen und ggf. deren staatliche Unterdrückung, sowie Armut sind allesamt Faktoren, die negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt wahrscheinlicher machen.

Ist Ihr Unternehmen beispielsweise in einem Land mit hohem Korruptionsrisiko tätig oder unterhält Verträge mit Lieferanten in einem mit Korruptionsrisiko behafteten Land, so erhöht dies das Risiko, dass Umwelt- oder Menschenrechte missachtet werden.

Arbeitsplätze, die abgeschieden oder schwer zugänglich sind, wie z.B. im Bergbau, gehen häufig mit einem erhöhten Risiko von Arbeitsunfällen einher. In Branchen, die sich sehr komplexen und weitverzweigten Lieferketten bedienen, wie z. B. die Elektronik-Branche, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu Verletzungen von Umwelt- und Menschenrechten in den vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette kommt.

Auch der Zugang zu bzw. die Verlässlichkeit von Informationen ist ein wichtiger Faktor. Wenn z.B. Hinweise auf Unstimmigkeiten vorliegen oder wenig Transparenz in einem bestimmten Teil der Liefer- und Wertschöpfungskette vorherrscht, sollte grundsätzlich erst einmal von einem höheren Risiko ausgegangen werden und ggf. eine genauere Betrachtung in Erwägung gezogen werden, um die exakten Risiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit genauer einordnen zu können.

Bewertung und Priorisierung der Risiken durchführen
  • Seien Sie als KMU bei der Bewertung pragmatisch.
  • Gerade zu Beginn sollten Sie nicht versuchen, komplexe quantitative Bewertungsmodelle zu nutzen.
  • Nähern Sie sich an, indem Sie den Schweregrad beschreiben und z.B. auf einer Skala von 1 bis 3 oder mithilfe eines Ampelsystems bewerten. 

        Risikoanalyse-Tool

Umsetzungshilfe: Beispiele für die Bewertung der Schwere

Das Danish Institute for Human Rights hat Praxishilfen („Analysing Impacts Practitioner Supplement“) entwickelt, die aufzeigen, wie der Schweregrad entlang der drei Dimensionen Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit bewertet werden kann. Die Beispiele können Ihnen helfen, eine eigene Bewertung durchzuführen.

Umsetzungshilfe: Visualisierungsmöglichkeit Risikomatrix

Mithilfe einer Risikomatrix (teils auch als Wesentlichkeitsanalyse bekannt) können Sie die beiden Bewertungskriterien “Schwere” und “Eintrittswahrscheinlichkeit” erfassen.

In Anlehnung an:
Online-Tool | Bayerisches Landesamt für Umwelt | Nachhaltigkeitsmanagement für KMU – Nachhaltige Lieferkette. Prozessschritte und Starter-Kit | Hier klicken.

Umsetzungshilfe: Vertiefte Risikoanalyse und -bewertung

Eine vertiefte Risikoanalyse gibt einen guten Überblick darüber, welche Themen in Ihrer Lieferkette von Bedeutung sind. Methodisch kann dafür z.B. auf ein Human Rights Impact Assessment zurückgegriffen werden. Dazu zählt beispielsweise das Stakeholder-Engagement. So ein Assessment kann auf Länder-, Sektor- oder Produktebene durchgeführt werden.

Gerade als kleineres Unternehmen kann eine vertiefte Risikoanalyse sehr zeitaufwendig und ressourcenintensiv sein. Ggf. besteht die Möglichkeit, auf Branchenlösungen zurückzugreifen oder im Rahmen eines Zusammenschlusses mit anderen KMU ein gemeinsames Projekt anzustoßen. Um Ihre Mitarbeitenden nicht zu überfordern, kann eine solche Analyse deshalb alternativ auch in der nächsten Phase Maßnahmen auswählen und umsetzen als Maßnahme umgesetzt werden.

Der Leitfaden „Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln“ von DGCN und DIMR enthält detaillierte Fallstudien insbesondere menschenrechtlicher Impact Assessments. 

Risikoanalyse-Tool

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei der Vorbereitung und Umsetzung der vertieften Risikoanalyse beratend zur Seite stehen.

  • Wiederholen Sie den Sorgfaltsprozess in regelmäßigen Abständen, um sowohl interne als auch externe Veränderungen stets zu berücksichtigen.
    Lernendes System
  • Es ist beispielsweise sinnvoll, erneut eine Risikoanalyse durchzuführen, wenn es zur Lancierung neuer Geschäftsbereiche kommt oder Rohwaren aus anderen Ländern eingekauft werden.
  • Grundsätzlich sollte eine Risikoanalyse mindestens alle ein bis zwei Jahre erneut durchgeführt werden, um auch externen Faktoren, wie z.B. Veränderungen in Länder- und Governance-Kontexten, zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen: Bewertung und Priorisierung von negativen Auswirkungen

Für die Bewertung und Priorisierung von Risiken steht Ihnen eine Reihe von Ratgebern und Tools zur Verfügung.

Zunächst sollten Sie sich mit den VN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vertraut machen. Prinzipien 14 und 24 erläutern den Anforderungsrahmen der VN für die Risikobewertung und -priorisierung.

Der Leitfaden Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln des DGCN, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und twentyfifty zeigt Ihnen, wie Sie schrittweise vorgehen sollten und was Sie dabei beachten müssen.

Risikoanalyse-Tool

Ebenfalls können Sie den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Seiten 25-28; 61-73) konsultieren, der wiederum auf die branchenspezifische Leitfäden für unternehmerische Sorgfalt (Seite 9) der OECD verweist. Diese Leitfäden wurden bisher für den Rohstoff-, Agrar-, Textil- bzw. Bekleidungssektor und für Finanzunternehmen bzw. Investoren entwickelt.

Weiterführende Literatur und Links können außerdem im Infopaket Risikoanalyse und Maßnahmen des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte gefunden werden.

Wie bereits in den vorangegangenen Schritten eignet sich der CSR Risiko-Check besonders für eine erste Einschätzung der lokalen Umwelt- und Menschenrechtssituation in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Die Human Rights Impact Assessment Guidance and Toolbox (HRIA) des DIMR ist ebenfalls ein wichtiges Tool, welches Sie bei der Risikobewertung und -priorisierung unterstützen kann.

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