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3
„Verantwortung übernehmen“

Maßnahmen auswählen und umsetzen

 NAP Kernelement 3 / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Bundesregierung ihre Erwartungen an die Wirtschaft zur Achtung unternehmerischer Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette. Definiert in fünf Kernelementen:

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  3. Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismus
Startpunkt
Startpunkt: Was brauche ich?
  • Nutzen Sie die Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse als Grundlage, um bestehende Prozesse/Maßnahmen abzugleichen, einen Aktionsplan auszuarbeiten und risikobasierte Maßnahmen umzusetzen
3.1

Bestehende Maßnahmen/Prozesse abgleichen

Lesedauer ca. 4 min

In der Regel gibt es in Ihrem Unternehmen bereits erste Ansätze, um Menschenrechts- und Umweltrisiken zu managen, z.B. Umweltmanagementsysteme oder Schulungskonzepte für Lieferanten. Ermitteln Sie, auf welchen Prozessen und Maßnahmen Sie den Sorgfaltsprozess aufsetzen und weiterentwickeln können.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Kolleginnen und Kollegen einbinden

Um festzustellen, ob es bereits angemessene Prozesse und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der ermittelten Risiken gibt (siehe Phase 2 Risiken identifizieren und bewerten), sollten Sie Kolleginnen und Kollegen einbinden. Nutzen Sie dafür die folgenden Leitfragen:

  • Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die identifizierten Risiken zu managen?
  • In welchen Abteilungen gibt es bereits Prozesse und Maßnahmen, um die im vorigen Schritt identifizierten Menschenrechts- und Umweltrisiken zu erfassen und zu adressieren?
  • Welche bestehenden Prozesse und Maßnahmen können konkret genutzt werden?
  • Gibt es Hinweise darauf, wie gut Prozesse und Maßnahmen funktionieren und wo sie möglicherweise Schwachstellen aufweisen?
  • Welche Risiken werden noch nicht durch Maßnahmen adressiert und abgedeckt?

Setzen Sie den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen fort, den Sie bei der Risikoanalyse begonnen haben. So schaffen Sie ein Bewusstsein für den Prozesscharakter des Umwelt- und Sozialmanagements und sensibilisieren für die Zusammenhänge zwischen Risiken und Maßnahmen.

Im Idealfall sind Sie in Ihrem Unternehmen dann schon mit den identifizierten Menschenrechts- und Umweltrisiken vertraut. Kommunizieren Sie daher die in Phase 2 erarbeitet Liste prioritärer Menschenrechts- und Umweltrisiken.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Überblick über die Unternehmensbereiche verschaffen und mögliche Anknüpfungspunkte identifizieren
  • Verschaffen Sie in einem ersten Schritt einen Überblick über bestehende Prozesse und Maßnahmen, um zu erfassen, welche Daten Ihr Unternehmen bereits erfasst und welche Aktivitäten umgesetzt werden. 
  • Nutzen Sie das vorhandene Wissen und die vorliegenden Informationen, um geeignete Anknüpfungspunkte zu finden.
  • Beispielsweise befasst sich die Personalabteilung wahrscheinlich bereits mit Arbeitnehmerrechten oder Zeit- und Leiharbeitern oder die Rechtsabteilung mit der Einhaltung von Unternehmenswerten.
  • Der Einkauf steuert wahrscheinlich bereits den Umgang mit Lieferanten und arbeitet dabei ggf. mit Verhaltenskodizes und Lieferanten-Bewertungssystemen.
Tipp: Überblick über ausgewählte Unternehmensbereiche und Nachhaltigkeitsthemen

Sie sollten alle Unternehmensbereiche erfassen, die (höchstwahrscheinlich) einbezogen werden müssen, um risikobezogene Maßnahmen umzusetzen. Auf dem Infoportal Menschenrechtliche Sorgfalt finden Sie eine Liste von Unternehmensbereichen und diesen zugeordneten Themen, die Sie für einen Abgleich nutzen können. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.

Der Leitfaden „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ des DGCN (ab S. 24) hilft dabei, sich einen Überblick über mögliche Lücken in bestehenden Prozessen zu verschaffen. 

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, die relevanten Unternehmensbereiche zu identifizieren.

Gemeinsam mit relevanten Unternehmensbereichen bestehende Prozesse/Maßnahmen auswerten
  • Werten Sie vorhandene Dokumente wie Unternehmensrichtlinien/-Leitbild, Verhaltenskodizes, Umfragen unter Mitarbeitenden, Lieferanten-Codes of Conduct, Auditergebnissen, Zertifikaten oder Managementsystem-Dokumentationen aus.
  • Um den Ist-Zustand sowie Lücken zu analysieren, sollten Sie möglichst systematisch vorgehen.
  • Eine Möglichkeit besteht darin, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen des jeweiligen Unternehmensbereichs zu erfassen, welche Nachhaltigkeitsthemen mit dem Bereich verbunden sind, welche Prozesse und Maßnahmen bereits existieren und genutzt werden (können), um Menschenrechts- und Umweltrisiken zu adressieren und Lücken aufzuzeigen.
  • Dokumentieren Sie Ihre Ergebnisse. Dies ist die Grundlage für die interne und externe Kommunikation.

Kennzahlen für Sorgfaltsprozess

Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct)

Mit einem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert das Unternehmen seine Erwartungen, z.B.  gegenüber Lieferanten. Bei der Erarbeitung eigener Verhaltenskodizes können Sie sich an Vorlagen orientieren. Die Industrie- und Handelskammern in Bayern haben einen Mustertext für einen Lieferanten Code of Conduct entwickelt, an die Sie sich orientieren können oder mit dem Sie ihren bestehenden Verhaltenskodex abgleichen können.

Umsetzungshilfe: Systematische Analyse des Ist-Zustandes und Lückenanalyse (Ausschnitt)
Umsetzungshilfe: Systematische Analyse des Ist-Zustandes und Lückenanalyse (Ausschnitt)
Unternehmensbereich Nachhaltigkeitsthema Existierende Maßnahmen Lücken Handlungsbedarf
• Einkauf (Lebens-mittelhändler) • Arbeitsbedingungen auf Plantagen • Einkauf von zertifizierten Produkten
• Schulung der eigenen Mitarbeitenden
• Verhaltens¬kodex deckt das Thema Arbeits-bedingungen nicht ab
• Direktlieferant befasst sich nicht mit der Thematik
• Überarbeitung des Lieferantenkodex
• Schulung der Direktlieferanten
• Teilnahme an Brancheninitiative
• Personalabteilung (Automobilzulieferer) • Diskriminierung von Frauen • Betriebsrat befasst sich mit Thematik
• Verankerung im Unternehmensleitbild
• Kein Beschwerde-mechanismus im eigenen Unternehmen
• Direktlieferant bietet keine Schulungen zum Thema an
• Umfrage unter eigenen Mitarbeitenden zu Diskriminierung/ Chancengleichheit
• Einrichtung eines Beschwerde-mechanismus
• Schulung für Direktlieferanten

In Anlehnung an:
Online-Tool | Deutsches Global Compact Netzwerk | Infoportal Menschenrechtliche Sorgfalt | Hier klicken.

In der Regel ergibt sich aus den Lücken Handlungsbedarf sowohl für interne als auch externe Maßnahmen. Erfassen Sie auch Fälle, in den weitere Informationen eingeholt werden sollten (bspw. über interne Umfragen), um abschließend den Ist-Zustand bzw. die Lücke zu erfassen. Nicht in allen Fällen ergibt sich sofort ein klares Bild. Auch diese Aktivitäten sind wichtig auf dem Weg hin zu einem nachhaltigen Lieferkettenmanagement.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung Ihres Lieferantenkodex beratend zur Seite stehen.

3.2

Thema im Unternehmen verankern

Lesedauer ca. 4 min

Damit die Befassung mit Sorgfaltsprozessen zu einem Kernthema Ihres Unternehmens wird, sollten Sie interne Verantwortungsbereiche klar definieren und die Voraussetzungen für Koordination und operative Umsetzung des Themas schaffen.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Tipp: Geschäftsführung einbinden und Unternehmenskultur kommunizieren

Achten Sie bereits in diesem Schritt im Sorgfalts-Kompass darauf zu kommunizieren, dass die Anpassung bestehender Prozesse und Maßnahmen einen wichtigen Schritt darstellt, der verbindlich ist und Teil der (neuen) Unternehmenskultur ist. Sprechen Sie sich hierzu auch mit der Geschäftsführung ab bzw. binden Sie diese ein.

Wirtschaft & Menschenrechte – Eine Einführung

Thema vertikal verankern: Aufsicht und Koordination

Die Aufsicht über die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt sollte bei der Geschäftsführung liegen. Gerade bei kleineren Unternehmen ist es von Vorteil, wenn die Geschäftsführung das neue Thema wertebasiert kommunizieren kann.

Die Koordination kann bei einer Expertin oder einem Experten, einem Team oder einer Abteilung liegen. Dies kann insbesondere für den Einstieg ins Thema sinnvoll sein, damit Ihre Mitarbeitenden nicht die Orientierung verlieren und klar definierte Aufgaben und Ziele durch eine zentrale Leitung kommuniziert bekommen.

Alternativ kann die Verantwortlichkeit ein abteilungsübergreifendes Team tragen, welches aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Abteilungen besteht, die einen Bezug zur Wertschöpfungskette haben. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, die keine eigene Stelle für das Thema schaffen können, kann dieser Ansatz sinnvoll sein, da Verantwortlichkeiten geteilt werden.

Thema horizontal verankern: operative Umsetzung

Um eine wirksame Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt sicherzustellen, müssen die relevanten Unternehmensbereiche in den Umsetzungsprozess einbezogen werden, insbesondere hinsichtlich der Risikoanalyse und der Umsetzung von Maßnahmen. Die Umsetzung von Maßnahmen sollte auf die relevanten Abteilungen übertragen werden.

Die Einkaufsabteilung des Unternehmens bietet einen guten Startpunkt für die operative Umsetzung. Diese Abteilung nimmt in der Regel die Lieferantenbewertung und -auswahl vor.

Ihr Unternehmen sollte etablierte informelle Kommunikationskanäle nutzen, um das Thema zu verankern. Ebenso ermöglicht der direkte Kommunikationsweg, dass Mitarbeitende Herausforderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen unmittelbar mitteilen können

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Umsetzung im Unternehmen ist die Motivation der Mitarbeitenden, z. B. über die Anpassung von Vergütungs- und Anreizsystemen.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei Verankerung im Unternehmen beratend zur Seite stehen.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Ressourcen bereitstellen
  • Achten Sie darauf, dass für die koordinierenden Aufgaben und die operative Umsetzung ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Eine rein additive Lösung, bei der Mitarbeitende zusätzlich auch für das Thema unternehmerische Sorgfalt zuständig sind, ohne dafür Ressourcen zu erhalten, ist nicht ideal und sollte vermieden werden.
Anreize schaffen
  • Prüfen Sie, ob bestehende Vergütungs- und Anreizsysteme um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden können.
  • Zudem sollten Sie sicherstellen, dass bestehende Systeme keine Anreize für Fehlverhalten liefern. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. dem Einkauf ein Bonus gezahlt wird, wenn Lieferanten enge Fristen einhalten, um Produkte schneller zu produzieren und dadurch aber Lieferanten seine Beschäftigten zu übermäßigen oder unbezahlten Überstunden verpflichten müssen.
Mitarbeitende sensibilisieren und befähigen
  • Wenn interne Ressourcen und Wissen verfügbar sind, lassen sich die Qualifikationen intern aufbauen und vermitteln. Damit Ihre Mitarbeitenden Fachwissen zu lieferkettenbezogenen Menschenrechts- und Umweltrisiken aufbauen und weiterentwickeln können, benötigen diese regelmäßige Schulungen.
  • Bei stark fachspezifischen Aspekten – etwa rund um das Thema der menschenrechtlichen Sorgfaltsanforderungen – können externe Angebote hilfreich sein.
Tipp: Externe Trainingsangebote

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte bietet für Unternehmen und ihre Zulieferer individuelle, kostenlose Menschenrechtstrainings sowie Unterstützung bei der Umsetzung eigener Trainings. Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte.

Weitere Angebote

Eine Übersicht über Trainings und weitere Veranstaltungen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie hier.

Das Deutsche Global Compact Netzwerk bietet Seminare zu verschiedenen Themen rund um das nachhaltige Lieferkettenmanagement an. Eine Übersicht finden Sie hier.

Kontaktieren Sie auch Industrie- und Handelskammern in Ihrer Region und fragen Sie nach Trainingsangeboten.

Tipp: Mit Zielkonflikten und Dilemmas umgehen

Mögliche Konflikte

Werden Vorgaben für unternehmerische Sorgfaltsprozesse in die übergeordneten Unternehmensziele integriert, können Konflikte mit bereits etablierten Zielen entstehen. Dies gilt insbesondere im Einkauf bei der Berücksichtigung des Kriteriums „Nachhaltigkeit“, das mit den klassischen Kriterien „Preis“, „Lieferzeit“ und „Qualität“ in Konflikt geraten kann.

Zum Beispiel, wenn nachhaltig gefertigte Stoffe nicht in ausreichender Menge oder Güte zur Verfügung stehen oder der Einkaufspreis höher liegt. Ebenso kann es zu negativen Auswirkungen auf Menschenrechte kommen, wenn es aufgrund eines kurzfristigen Änderungswunsches Ihres Unternehmens und daraus folgenden Anpassungsbedarfs bei einem Vorprodukt zu (temporär) längeren Arbeitszeiten oder sogar zu Arbeitszeitverletzungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Lieferanten kommt.
Lieferantenprüfung

Mögliche Lösungen

Es gibt keine vorgegebene Lösung, wie man mit diesen oder anderen Zielkonflikten und Dilemmata umgeht. Eine Möglichkeit, um zu Lösungen zu gelangen, besteht darin, geordnete Verfahren zu etablieren. Beispielsweise kann ein Team bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Unternehmensbereiche eingerichtet werden, in dem Zielkonflikte geordnet und offen diskutiert werden können. Das Team kann auch dafür genutzt sein, Dilemma-Situationen und den möglichen Umgang damit zu verschriftlichen und Mitarbeitenden (bspw. über das Intranet) zugänglich zu machen, damit diese als Handreichung und Muster in ähnlich gelagerten Fällen angewendet werden können.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, um die richtige Strategie zum Umgang mit auftretenden Zielkonflikten und Dilemmata umzugehen.

Weitere Hinweise zur Sensibilisierung der Einkaufsabteilung für das nachhaltige Lieferkettenmanagement finden Sie in der Broschüre „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement in der Praxis“, welche im Rahmen einer Förderung vom Bundesumweltministerium erstellt wurde.

Eine Übersicht über mögliche Zielkonflikte, Dilemma-Situation und mögliche Lösungen anhand zahlreicher Praxisbeispiele bietet die englischsprachige Website Human Rights and Business Dilemmas Forum des Global Compact der Vereinten Nationen. Einen deutschsprachigen Überblick finden sie auf der Website der IHK Nürnberg.

3.3

Verbindung zu Risiken ermitteln

Lesedauer ca. 5 min

Ermitteln Sie die Verbindung Ihres Unternehmens zu potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte. Diese Verbindung bestimmt die Verantwortung Ihres Unternehmens und seine Handlungsmöglichkeiten.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Basierend auf der Risikoanalyse sollte Ihr Unternehmen eigene Maßnahmen entwickeln oder seine Hebelwirkung dazu nutzen, um negative Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden bzw. wiedergutzumachen (Phase 5).

Potenzielle Auswirkungen verhindern

Potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und/oder Umwelt sind Risiken, deren Eintritt Sie noch durch angemessene Maßnahmen verhindern können. Bei Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller negativer Auswirkung geht es daher um ein vorausschauendes Handeln mit dem Ziel, dass eine negative Auswirkung gar nicht erst eintritt.

Geeignete Maßnahmen können etwa die Schulung der eigenen Mitarbeitenden oder jene von Lieferanten oder die Stärkung von Nachhaltigkeitskriterien im Einkauf gegenüber den Beschaffungskriterien Preis, Lieferzeit und Qualität sein.

Tatsächliche Auswirkungen wiedergutmachen

Finden Sie heraus, dass Ihr Unternehmen an den eigenen Standorten oder über die eigenen Geschäftsbeziehungen Menschenrechte der Mitarbeitenden Ihrer Lieferanten oder anderer Personengruppen verletzt hat bzw. dazu beigetragen hat, geht es darum, diese Negativauswirkungen zeitnah und effektiv zu beseitigen oder abzumindern. Darüber hinaus geht es aber auch um die Frage der Wiedergutmachung gegenüber Betroffenen. Weitere Informationen zur Wiedergutmachung werden in Phase 5 thematisiert.

Auswirkungen zu eigener Geschäftstätigkeit zuordnen: Verursachung, Beitrag oder Verbindung?

Je nach Bezug zur negativen Auswirkung (eigene Verursachung und Beitrag dazu durch eigene Aktivitäten, siehe unten) kann es in erster Linie um die Anpassung der eigenen Geschäftspraktiken gehen oder darum, die Hebelwirkung zu nutzen, um die Praktiken eines Dritten zu ändern (Beitrag und Verbindung, siehe unten).

Die Zuordnung von Nachhaltigkeitsauswirkungen zu Ihrer Geschäftstätigkeit hilft Ihnen, Maßnahmen zu entwickeln, die sich auf die von Ihnen ermittelten Menschenrechts- und Umweltrisiken beziehen und damit zielgerichtet und angemessen sind.

Es geht bei der Analyse der Verbindung nicht um eine Schuldzuweisung Ihres Unternehmens! Vielmehr hilft Ihnen die Analyse dabei, die identifizierten Menschenrechts- und Umweltrisiken den unterschiedlichen Stufen Ihrer Wertschöpfungskette zuzuordnen, was wiederum Ihren Handlungsrahmen bzw. Ihre Einflussmöglichkeiten bestimmt.

Abbildung: Arten der Beteiligung

In Anlehnung an:
Studie | Shift, UN Global Compact Netherlands, Oxfam | Doing business with respect for human rights: a guidance tool for companies | S. 64-65 | Hier klicken. (auf Englisch).

Verursachen von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Definition: Generell verursacht Ihr Unternehmen eine nachteilige Auswirkung, wenn die eigenen Aktivitäten allein ausreichend sind, um die Auswirkung hervorzurufen.

Beispiele:

  • Das eigene Unternehmen hält sich nicht an Sicherheitsvorkehrungen in seinen eigenen Fabriken, weshalb sich Arbeitende lebensgefährlich an Maschinen verletzen.
  • Das eigene Unternehmen diskriminiert Frauen in seiner eigenen Personalpolitik.
  • Das eigene Unternehmen hält an einem seiner Produktionsstandorte Grenzwerte für Trinkwasser nicht ein, wodurch den anliegenden Gemeinden der Zugang zu sauberem Trinkwasser eingeschränkt wird.

Erforderliche Maßnahmen: Ihr Unternehmen stellt die Aktivitäten ein oder vermeidet jene, welche die nachteilige Auswirkung verursachen. Ihr Unternehmen leistet Wiedergutmachung (siehe Phase 5 Beschwerden managen).

Beitrag zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Definition: Ihr Unternehmen trägt zu einer nachteiligen Auswirkung bei, wenn die eigenen Aktivitäten dazu führen, dass Dritte negative Auswirkungen verursachen oder es mit den eigenen Aktivitäten direkt dazu beiträgt, dass negative Auswirkungen auftreten.

Beispiele:

  • Das eigene Unternehmen verändert wiederholt Produktanforderungen für Lieferanten, ohne die Fristen und Vergütung anzupassen. Der Lieferant sieht sich gedrängt, gegen Arbeitsverträge und -standards zu verstoßen, um die Anforderungen zu erfüllen.
  • Mehrere Unternehmen, darunter auch das eigene, leiten in einem Gebiet schädliche Abwässer in einen Fluss. Jede Freisetzung liegt unter dem gesetzlichen Grenzwert, zusammengenommen verschmutzen sie das Wasser so stark, dass anliegende Gemeinden dieses nicht mehr nutzen können.
    Lieferantenprüfung

Erforderliche Maßnahmen: Ihr Unternehmen nutzt seinen Einfluss auf andere, um zu versuchen, die negativen Auswirkungen zu begrenzen oder zu vermeiden. Ihr Unternehmen sollte Schritte unternehmen, um die Wiedergutmachung aller tatsächlich eingetretenen Auswirkungen zu gewährleisten.

Verbindung mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Definition: Ihr Unternehmen ist über eine Geschäftsbeziehung mit negativen Auswirkungen verbunden. Die Verbindung ergibt sich nicht über eine vertragliche Beziehung mit einem anderen Unternehmen, sondern über die eigene Geschäftstätigkeit, die eigenen Produkte oder Dienstleistungen. Es geht hierbei beispielsweise um Menschenrechtsverletzungen in der tieferen Lieferkette, ohne dass eine direkte Geschäftsbeziehung besteht.

Beispiele:

  • Ihr Unternehmen stellt Kredite für ein Unternehmen bereit, welches mit einem Infrastrukturprojekt die Vertreibung der indigenen Bevölkerung verursacht.
  • Ihre exportierten landwirtschaftlichen Maschinen werden von Kindern bedient. Dies führt zu gravierenden Verletzungen von Kinderrechten.
  • Ihr Unternehmen stellt Elektronikprodukte her. In der tieferen Lieferkette wird beim Abbau der Mineralien der Arbeitsschutz nicht eingehalten.

Erforderliche Maßnahmen: Ihr Unternehmen bemüht sich über seinen Einfluss zu verhindern, dass die negativen Auswirkungen sich fortsetzen oder wiederholen. Ihr Unternehmen ist nach den VN-Leitprinzipien nicht dafür verantwortlich, den Schaden zu beheben – gleichwohl kann es sich aber dafür entscheiden.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, mit Ihnen mögliche Ansatzpunkte und Hebel zum Umgang mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Ergebnisse der Risikoanalyse nutzen
  • Erfassen Sie, welche Risiken Sie mit hoher Relevanz priorisiert haben.
  • Prüfen Sie, welche negativen Auswirkungen auf Betroffene oder die Umwelt bei einer verzögerten Gegenmaßnahme dazu führt, dass der Schaden nicht wiedergutzumachen ist.
  • Konzentrieren Sie sich zu Beginn Ihrer Auseinandersetzung mit Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette auf die zentralsten Themen.
  • Bedenken Sie aber gleichzeitig, dass Sie im Laufe der Zeit auch solche Risiken adressieren, welche Sie niedriger priorisiert haben.
  • Prüfen Sie, welche (priorisierten) negativen Auswirkungen sich schnell und mit wenig Aufwand beheben lassen („quick wins“).

Lernendes System

Verbindung des Unternehmens zu den negativen Auswirkungen ermitteln
  • Nutzen Sie dafür die Übersicht oben im Grundverständnis, um die Verbindung zwischen Ihrem eigenen unternehmerischen Handeln und der Menschenrechtsverletzung zu ermitteln.
  • Diese Darstellung hilft Ihnen, im nächsten Schritt geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und einen Aktionsplan zu entwickeln.
Umsetzungshilfe: Verbindung Ihres Unternehmens zu Nachhaltigkeitsauswirkungen ermitteln

Die Verbindung Ihres Unternehmens zu Nachhaltigkeitsauswirkungen einzuordnen sollten Sie als KMU pragmatisch angehen. In der Praxis lassen sich die verschiedenen Formen oftmals nicht streng voneinander abgrenzen, sondern gehen ineinander über. Wichtiger als die Einordnung ist, dass Sie sich auf den Weg machen und Maßnahmen umsetzen, die die Situation für (potenziell) Betroffene und die Umwelt verbessern.

Beispiele, die bei der Einordnung helfen, finden Sie in der englischsprachigen Human Rights Impact Assessment Guidance and Toolbox des Danish Institute for Human Rights.

3.4

Aktionsplan erstellen und umsetzen

Lesedauer ca. 3 min

Verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Maßnahmen und legen Sie fest, mithilfe welcher Maßnahmen Ihr Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten und Wertschöpfungskette aus Nachhaltigkeitssicht optimieren kann. Setzen Sie diesen Aktionsplan um!

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Es gibt eine Vielzahl möglicher Maßnahmen, die Ihr Unternehmen durchführen kann. In der Regel entfaltet erst die Kombination mehrerer Maßnahmen über einen längeren Zeitverlauf eine große Wirkung.

Die folgenden Fragen können helfen, erste grundlegende Entscheidungen zu treffen:

 

Welche Wertschöpfungsstufe bzw. Akteure sollen adressiert werden?

Maßnahmen können Regelungen und Strukturen im eigenen Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen, Ihre Investitionstätigkeiten, oder Ihre direkten bzw. indirekten Lieferanten betreffen.

 

Welche Maßnahmen adressieren die (potenziellen) negativen Auswirkungen wirksam?

Mögliche Maßnahmen sind die Anpassung von Prozessen, die Sensibilisierung und Befähigung von Mitarbeitenden, der Dialog mit (potenziell) Betroffenen, die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder die strukturelle Veränderung der Wertschöpfungskette.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Überblick über mögliche Maßnahmen verschaffen

Legen Sie fest, mit welchen Maßnahmen Sie starten möchten. Für den Einstieg können drei Richtungen sinnvoll sein:

1. Maßnahmen in Ihrem Unternehmen zum vertieften Wissensaufbau:

  • Insbesondere wenn Sie aus einem kleineren Unternehmen mit einer eher informellen Kultur kommen, ist es legitim, für erste Maßnahmen nach innen zu schauen und Wissen zum Thema aufzubauen.
  • Prüfen Sie, ob im weiteren Verlauf eine vertiefte Risikoanalyse eine sinnvolle Maßnahme sein kann. Methodisch können Sie dafür z.B. auf ein Human Rights Impact Assessment zurückgreifen.
Tipp: Ideen für Maßnahmen

Bei der Entwicklung von Maßnahmen ist es sinnvoll, den Kontakt zu Branchenverbänden, Sektor- und Multi-Stakeholder-Initiativen und anderen relevanten Netzwerken zu suchen. Nutzen Sie den Austausch mit anderen Unternehmen, Verbandsvertreterinnen und -vertretern und Zivilgesellschaften, um praktische Tipps für die Umsetzung von Maßnahmen zu erhalten. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Interview-Leitfaden Zivilgesellschaft
Lieferantenprüfung
Zielgruppengerechte Kommunikation

Sozial- und Umweltsiegel, die generell als Nachweis für Nachhaltigkeit dienen, können ferner als Maßnahmen verstanden werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Standards-Kompass.

In den Publikationen „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ (Seite 33 ff.) und „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement in der Praxis“ (Seite 11 ff.) finden Sie Beispiele für Maßnahmen. Das Infoportal mr-sorgfalt.de des DGCN enthält Unternehmensbeispiele und ein Webinar zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Abmilderung / Vermeidung menschenrechtlicher Risiken.

Schauen Sie ebenfalls in Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen. In vielen Fällen finden Sie dort Beispiele für konkrete Maßnahmen. Das „Ranking der Nachhaltigkeitsberichte“ vom IÖW und future kann Ihnen dabei behilflich sein.

Weitere Informationen zur Hebelwirkung finden Sie im englischsprachigen Leitfaden „Doing Business with Respect for Human Rights“.

2. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Befähigung von Mitarbeitenden:

  • Hinterfragen Sie Gewohnheiten, die mehr Nachhaltigkeit entgegenstehen („Das haben wir schon immer so gemacht“).
  • Prüfen Sie, ob Schulungen für Mitarbeitende angebracht sind, um das Thema überhaupt erst einmal in das Unternehmen zu tragen und ein Bewusstsein dafür schaffen.
  • Legen Sie fest, ob Sie erst einmal die Informationslage für das Thema verbessern wollen und ein Medien-Monitoring aufsetzen. Auf dieser Grundlage können Sie ermitteln, welche Informationen für Sie speziell relevant sind und wie Sie das Thema am besten an Ihre Mitarbeitenden vermitteln bzw. diese darin schulen.
  • Nutzen Sie die Hinweise zur IST-Analyse (siehe 3.1 Bestehende Prozesse/Maßnahmen abgleichen).

3. Maßnahmen mit anderen Akteuren zur Stärkung Ihrer Hebelkraft:

  • Gerade als kleineres Unternehmen werden Sie sich oftmals in einer Situation wiederfinden, in der Ihre Hebelwirkung begrenzt ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihr Unternehmen nur einen begrenzten Anteil am Gesamtumsatz Ihres Lieferanten ausmacht, Sie in Geschäftsbeziehungen mit größeren Unternehmen stehen oder sich mit Situationen in der tieferen Lieferkette konfrontiert sehen, die strukturelle Änderungen erfordern.
  • Prüfen Sie, Partner außerhalb Ihres Unternehmens eingebunden werden können. Es kann beispielsweise hilfreich sein, mit NGOs zu kooperieren oder bestimmte Herausforderungen gemeinsam auf Verbandsebene oder im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen anzugehen.
Aktionsplan erstellen

Der Plan kann z. B. folgende Elemente umfassen:

  • Maßnahmen-Art
  • Ziel
  • Vorgesehener Zeitaufwand
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Zuständige Abteilung
  • Budget (sofern relevant)
  • Umsetzungsfrist
Weiterführende Informationen: Entwicklung eines Aktionsplans

In der Publikation „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ finden Sie den beispielhaften Entwurf eines Aktionsplans (Seite 36).

Im Starter-Kit der Arbeitshilfen „Nachhaltige Lieferkette“ finden Sie eine Vorlage für einen Aktionsplan.

3.5

Lieferanten überprüfen und Kompetenzen aufbauen

Lesedauer ca. 6 min

Ihre Lieferanten sind wichtige Partner, um Risiken entlang der Wertschöpfungskette anzugehen. Entwickeln Sie Maßnahmen im Dialog mit Ihren Lieferanten und setzen Sie diese gemeinsam um. Überprüfen Sie den Umsetzungsstand und entwickeln Sie ihre Lieferanten kontinuierlich weiter.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Für die Fortschrittsmessung Ihres Lieferantenmanagements sind verschiedene Formate möglich. In der Regel liefert ein Verhaltenskodex für Lieferanten die Grundlage. Die Anforderungen an Lieferanten können auch in einem eigenen Lieferanten Code of Conduct definiert sein. Diesem folgt die Selbsteinschätzung des Lieferanten entlang der Kriterien des Verhaltenskodex und/oder die Auditierung von Lieferanten.

Werden Missstände festgestellt, sind Korrekturmaßnahmen festzulegen. Diese umfassen üblicherweise sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch einen langfristig angelegten Kompetenzaufbau. Für Fälle, in denen die Missstände gravierend sind, wird ein Eskalationsprozess definiert, an dessen Ende der Abbruch der Lieferantenbeziehung steht.

Umsetzungshilfe: Schwerpunkt auf Kompetenzaufbau von Lieferanten legen

Die Praxis zeigt, dass Lieferanten grundsätzlich bereit sind, Nachhaltigkeitsrisiken zu adressieren und Vorgaben aus dem Verhaltenskodex umzusetzen (siehe Infobox in Phase 3.1). Was fehlt, ist oftmals das Wissen, wie konkret vorgegangen werden sollen oder wie die bestehenden Anforderungen an klassische Einkaufskriterien wie Qualität, Preis und Lieferzeit mit neuen Nachhaltigkeitsanforderungen in Einklang gebracht werden können. Nur einseitig auf Selbstauskünfte und Audits zu setzen, greift daher zu kurz.

Auch wenn Sie keine Kapazitäten für aufwendige Schulungsprogramme für Lieferanten haben, können Sie doch etwas tun. Das kann beispielsweise die Weitergabe interner Schulungsmaterialien zu Nachhaltigkeitsthemen sein oder der kontinuierliche Austausch mit Lieferanten, den Ihre Mitarbeitenden nutzen, um Ratschläge rund um das Thema Nachhaltigkeit zu geben.

Prüfen Sie immer auch die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Unternehmen oder auf Branchenebene aktiv zu werden.

Der Standards-Kompass gibt Orientierung, was bei der Auswahl von Standards zu beachten ist, was Standards leisten, aber auch wo ihre Grenzen liegen und welche Anforderungen das Unternehmen selbst umsetzen muss.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, um die geeigneten Maßnahmen festzulegen und das passende Förder- bzw. Finanzierungsinstrument zu identifizieren.

Lieferantenprüfung

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Lieferanten über Ihre Erwartungen informieren
  • Neben dem (überarbeiteten) Verhaltenskodex sollten Sie auch kommunizieren, wie Sie vorgehen und was Sie von Ihren Lieferanten erwarten.
  • Kommunizieren Sie was geschieht, wenn Lieferanten Vorgaben nicht einhalten, wie Ihr Unternehmen Lieferanten unterstützen kann und welche Vorteile das Engagement für Lieferanten haben kann.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Anforderungen transparent und sichtbar kommunizieren.
  • Ebenso sollten Sie es Lieferanten ermöglichen, Fragen zu stellen.

Maßnahme zielgerichtete Kommunikation

Ausgewählte Lieferanten eingehend überprüfen
  • Nutzen Sie dafür die Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse, um gezielt einzelne Lieferanten eingehend zu prüfen. Lieferanten mit höherer Priorität sollten Sie vertieft überprüfen.
  • Berücksichtigen Sie, welche Menschenrechts- und Umweltrisiken es auf Länder- oder Branchenebene gibt.
  • Prüfen Sie, ob sich die Risiken aus der Geschäftstätigkeit des Lieferanten ergeben.
  • Priorisieren Sie Lieferanten auch anhand Ihrer Einflussmöglichkeiten, beispielsweise aufgrund des Einkaufsvolumens.

Lieferantenprüfung

Selbstauskunft von Lieferanten einholen
  • Sammeln Sie Informationen über Lieferanten mithilfe eines Fragebogens, den Sie an alle priorisierten Lieferanten schicken.
  • Der Fragebogen zielt darauf ab das Lieferantenverhalten hinsichtlich Ihres Verhaltenskodex und ggf. weiteren Branchen- und Nachhaltigkeitsstandards zu bewerten.
Lieferanten-Selbstauskünfte stichprobenartig überprüfen (vor-Ort-Besuche, Audits)
  • Bei ausgewählten Lieferanten mit erhöhtem Risikopotenzial kann zusätzlich zur Lieferantenselbstauskunft eine Überprüfung vor Ort sinnvoll bzw. notwendig sein.
  • Sollte Ihr Unternehmen nicht über die nötigen Kapazitäten für vor-Ort-Besuche oder eigene Audits verfügen, kann der Lieferant aufgefordert oder verpflichtet werden, ein Audit durch einen unabhängigen Auditor durchführen zu lassen und anschließend den Auditbericht bzw. die Zertifizierung zu übersenden.
  • Da die Durchführung von Audits zeitaufwendig und kostspielig ist, sollten Sie genau überlegen, wo dies begründet und notwendig ist.
  • Nutzen Sie auch die Ergebnisse von Lieferanten-Audits und Zertifizierungen.
Ergebnisse bewerten
  • Die Ergebnisse sollten in die Lieferantenbewertung einfließen und gegenüber Lieferanten kommuniziert werden. Weicht die Leistung der Lieferanten von den Vorgaben Ihres Verhaltenskodex ab, sind Maßnahmen zu initiieren.
Korrekturmaßnahmen mit Lieferanten entwickeln
  • Machen die Ergebnisse der Selbstauskunft oder des Audits sichtbar.
  • Sofern bei einem Lieferanten Verbesserungspotenziale vorliegen, sollte Ihr Unternehmen prüfen, ob es gemeinsam mit dem Lieferanten einen konkreten Maßnahmenplan entwickeln und darüber hinaus bei der Umsetzung unterstützend wirken kann. Das gilt insbesondere bei Verstößen von Lieferanten.
  • Grundsätzlich sollten Korrekturmaßnahmenpläne inhaltlich und zeitlich klar definierte Ziele festschreiben sowie eindeutige Indikatoren zwecks Überprüfung.
Lieferanten trainieren und entwickeln
  • Um die Lieferkette zu verbessern, ist es langfristig am wirksamsten, entsprechende Fähigkeiten bei den Lieferanten aufzubauen. Damit befähigen Sie Ihre Lieferanten, die Erwartungen der Abnehmer zu erfüllen.
  • In diesem Sinne sollten Sie prüfen, welche internen Informationsmaterialen Sie Lieferanten bereitstellen oder welche externen Quellen Sie weitergeben können.
  • Des Weiteren sollten Sie überlegen, ob Sie Schulungsmaterialien an Ihre Lieferanten weitergeben oder diese ggf. selbst schulen können.
  • Unter Umständen bieten sich auch Fachgespräche zu speziellen Themen an, die Sie selbst organisieren.
  • Eine Alternative wäre es, auf Online-Seminare oder andere Online-Schulungsangebote zu verweisen. Darüber hinaus können Sie (lokale) Initiativen, Verbände, Expertinnen und Experten, Nachhaltigkeitsinitiativen sowie NGOs einbinden.
  • Unternehmen stehen auch verschiedene Förder- und Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, um Zulieferer gezielt zu unterstützen. Programme können darauf abzielen, Mitarbeitende und Management zu trainieren, die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Stufen der Lieferkette zu verbessern (z.B. Arbeitsschutz in Fabriken oder auf dem Feld). Auch Investitionen wie z.B. Filteranlagen können gefördert werden.

Lieferantenprüfung

Das develoPPP.de-Programm

Mit develoPPP.de fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) privatwirtschaftliche Aktivitäten dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitischer Handlungsbedarf zusammentreffen. Dafür stellt das BMZ Unternehmen, die ihr Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern auf- oder ausbauen wollen, finanzielle und fachliche Unterstützung im Rahmen konkreter Projekte zur Verfügung. Die über develoPPP.de geförderten Projekte können in unterschiedlichen Branchen und Themenfelder angesiedelt sein.

Ökologische und menschenrechtliche Sorgfalt entlang der Lieferkette gewinnt zunehmend an Bedeutung. Entsprechend entwickeln und realisieren viele Unternehmen im Rahmen des develoPPP.de-Programms innovative und vielfältige Lösungen zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards bei ihren Lieferanten und Zulieferbetrieben. Wichtig ist, dass dadurch eine Entwicklung auch über das einzelne Projekt hinaus angestoßen wird und so ein langfristiger Nutzen für die Bevölkerung vor Ort entsteht. Projektbeispiele und weitere Informationen finden Sie hier.

Das BMZ steuert im Rahmen des develoPPP.de Programms bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bei, wobei die Förderung zwischen 100.000 und 2 Millionen Euro betragen kann. Bei der Umsetzung kooperiert das teilnehmende Unternehmen mit einem der beiden Partner, die das Programm im Auftrag des BMZ durchführen: DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH oder Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

Umgang mit schwerwiegenden Verstößen
  • Haben Sie schwerwiegende Verstöße bei Lieferanten identifiziert oder weigert sich ein Lieferant, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, müssen Sie rasch handeln.
  • Dies können Gespräche mit dem Lieferanten, vorläufige Einkaufsstopps, Strafzahlungen und Ähnliches sein.
  • Stellen Sie sicher, dass im Unternehmen alle diesen Prozess mittragen und Ihre Zulieferer, zumindest grundlegend, über diesen Prozess informiert sind.
  • Möglicherweise können bestehende Prozesse aus dem Qualitätsmanagement als Grundlage genutzt werden.
Weiterführende Informationen: Lieferantenmanagement

Im Leitfaden „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement für mittelständische Unternehmen in der chemischen Industrie“ finden Sie branchenübergreifend relevante Prozessinformationen zum Aufsetzen eines Verhaltenskodex, der Lieferantenbewertung und Folgemaßnahmen wie dem Kompetenzaufbau.

Im Leitfaden „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement in der Praxis“ finden Sie Unternehmensbeispiele zum Umgang mit Lieferanten.

Das Toolkit des UN Global Compact zu menschenwürdiger Arbeit als Teil von Nachhaltigkeit im Einkauf (auf Englisch) bietet praktische Anleitungen und Beispiele für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette.

Mit dem Standards-Tool im Standards-Kompass steht Ihnen eine interaktive Anwendung zur Verfügung, mithilfe derer Sie die Vorgaben von Siegeln und Mitgliedsinitiativen mit den Anforderungen an unternehmerische Sorgfalt abgleichen können. So können Sie besser einschätzen, was die Nachhaltigkeitsstandards leisten können, die Ihre Lieferanten als Nachweis für ihr Nachhaltigkeitsengagement nutzen bzw. die von Ihren Geschäftskunden gefordert werden.

Lieferantenprüfung

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