Der Sorgfalts-Kompass zeigt anhand von fünf Phasen, wie Unternehmen Menschenrechte und Umweltschutz systematisch entlang ihrer Wertschöpfungskette berücksichtigen können. Dies ist Phase 3.

3
„Verantwortung übernehmen“

Maßnahmen auswählen und umsetzen

Ziel

  • Sie leiten Maßnahmen aus den Ergebnissen Ihrer Risikoanalyse ab
  • Sie planen Verantwortlichkeiten und Strukturen für die Umsetzung von Maßnahmen
  • Sie entwickeln einen Aktionsplan, um Risiken zu managen
  • Sie setzen Maßnahmen im Dialog mit Ihren Lieferanten um 
3.1

Maßnahmen aus Risikoanalyse ableiten

Lesedauer ca. 4 min

Auf Basis der Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse entwickeln Sie Maßnahmen, mit denen Sie die menschenrechtlichen Risiken Ihres Unternehmens adressieren. Wichtig: Es ist nicht erforderlich, alle Risiken auf einmal anzugehen. Sie sollten eine Priorisierung vornehmen, die für Ihr Unternehmen passt. In einem Aktionsplan dokumentieren Sie, wie Sie Risiken kurz-, mittel- und langfristig angehen.

Wie entscheiden Sie, welche menschenrechtlichen Risiken Sie zuerst angehen?

Basis sind die Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse. Betrachten Sie zunächst die Risiken, die Sie mit hoher Relevanz priorisiert haben (Phase 2; Praxishilfe Risikoanalyse-Tool). Starten Sie mit den Themen, die am dringlichsten sind, z.B. weil kurzfristig Schaden für Betroffene entstehen kann, der nicht wieder gutzumachen ist. Die schwersten menschenrechtlichen Auswirkungen werden als erstes angegangen. Dabei spielt auch eine Rolle wie wahrscheinlich es ist, dass diese Auswirkungen eintreten.

Grundsätzlich sollten Sie Risiken in Ihrem eigenen Unternehmen zügig angehen, denn hierfür haben Sie direkten Einfluss darauf, Prozesse und Vorgehensweisen zu verändern. Außerdem sollten Sie die Bedeutung bestimmter Beschaffungsmärkte oder Produktlinien als Priorisierungskriterium mitdenken. Je nach Unternehmen kann das zum Beispiel bedeuten, dass Maßnahmen in ausgewählten Ländern und Standorten oder aber für bestimmte Produktionsprozesse zuerst geplant werden.

Prüfen Sie generell, welche priorisierten Risiken sich schnell und mit wenig Aufwand angehen lassen („quick wins“). Überlegen Sie, an welchen Stellen Sie den größten Einfluss haben und zügig und effektiv Maßnahmen umsetzen können – im eigenen Unternehmen, bei Lieferanten oder in der nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Welche menschenrechtlichen Risiken mit welchen Maßnahmen adressieren? 

Maßnahmen können Tätigkeiten im eigenen Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen, Ihre Investitionstätigkeiten, oder Ihre direkten bzw. indirekten Lieferanten betreffen. Maßnahmen dienen entweder dazu, proaktiv Schaden zu verhindern, oder sie haben die Funktion, entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
 

Potenzielle Auswirkungen verhindern

Potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und/oder Umwelt sind Risiken, deren Eintritt Sie noch durch angemessene Maßnahmen verhindern können. Bei Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller negativer Auswirkung geht es daher um ein vorausschauendes Handeln mit dem Ziel, dass eine negative Auswirkung gar nicht erst eintritt.

Geeignete Maßnahmen sind etwa die Anpassung von Prozessen, die Sensibilisierung und Befähigung von Mitarbeitenden, der Dialog mit (potenziell) Betroffenen, die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder die strukturelle Veränderung der Wertschöpfungskette.

Tatsächliche Auswirkungen wiedergutmachen

Wenn Ihr Unternehmen an den eigenen Standorten oder über die eigenen Geschäftsbeziehungen Menschenrechte der Mitarbeitenden Ihrer Lieferanten oder anderer Personengruppen verletzt hat bzw. dazu beigetragen hat, geht es darum, diese Negativauswirkungen zeitnah und effektiv zu beseitigen, abzumindern und wiedergutzumachen.

Zunächst sollten Sie die betreffenden Geschäftsaktivitäten einstellen oder so verändern, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen mehr verursachen.
Beziehen Sie außerdem die durch den Schaden Betroffenen ein um sicherzustellen, dass Ihre Maßnahmen dort auch als wirksam wahrgenommen werden. 
Weitere Aktivitäten sind beispielsweise die Zusammenarbeit mit Branchenverbänden und anderen Interessensgruppen, Veränderung und Verbesserung von Prozessen in Produktion, Vertrieb oder Einkauf, die Formalisierung oder Einführung neuer Vorschriften oder auch die strukturelle Veränderung der Wertschöpfungskette.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, wie Sie mit bereits entstandenen menschenrechtlichen Schäden umgehen.
 

Übersicht möglicher Maßnahmen für die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette

Tipp: Ideen für Maßnahmen

Bei der Entwicklung von Maßnahmen ist es sinnvoll, den Kontakt zu Branchenverbänden, Sektor- und Multi-Stakeholder-Initiativen und anderen relevanten Netzwerken zu suchen. Nutzen Sie den Austausch mit anderen Unternehmen, Verbandsvertreterinnen und -vertretern und Zivilgesellschaften, um praktische Tipps für die Umsetzung von Maßnahmen zu erhalten. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Interview-Leitfaden Zivilgesellschaft
Lieferantenprüfung
Zielgruppengerechte Kommunikation

Sozial- und Umweltsiegel, die generell als Nachweis für Nachhaltigkeit dienen, können ferner als Maßnahmen verstanden werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Standards-Kompass.

In den Publikationen „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ (Seite 33 ff.) und „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement in der Praxis“ (Seite 11 ff.) finden Sie Beispiele für Maßnahmen. 

Schauen Sie ebenfalls in Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen. In vielen Fällen finden Sie dort Beispiele für konkrete Maßnahmen. 

Weitere Informationen zur Hebelwirkung finden Sie im englischsprachigen Leitfaden „Doing Business with Respect for Human Rights“.

Nachdem Sie sich einen Überblick über mögliche Maßnahmen verschafft haben legen Sie einen Aktionsplan fest. 
Der Plan kann z. B. folgende Elemente umfassen:

  • Maßnahmen-Art
  • Ziel
  • Vorgesehener Zeitaufwand
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Zuständige Abteilung
  • Budget 
  • Umsetzungsfrist
     
Weiterführende Informationen: Entwicklung eines Aktionsplans

In der Publikation „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ finden Sie den beispielhaften Entwurf eines Aktionsplans (Seite 36).

In der Publikation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt „Nachhaltige Lieferkette“ finden Sie eine Vorlage für einen Aktionsplan. (Seite 54).

3.2

Thema im Unternehmen verankern

Lesedauer ca. 4 min

Damit die Umsetzung von Sorgfaltsprozessen zu einem Kernthema Ihres Unternehmens wird, sollten Sie interne Verantwortungsbereiche klar definieren und die Voraussetzungen für Koordination und operative Umsetzung des Themas schaffen. Dazu gehört es, Unternehmensprozesse und Strukturen gezielt anzupassen.

Aufsicht, Koordination, Umsetzung

Die Aufsicht über die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt sollte bei der Geschäftsführung liegen. 

Die Koordination kann bei einer Expertin oder einem Experten oder einem Team liegen. Dies kann insbesondere für den Einstieg ins Thema sinnvoll sein, damit Ihre Mitarbeitenden klar definierte Aufgaben und Ziele durch eine zentrale Leitung kommuniziert bekommen. Alternativ kann die Verantwortlichkeit ein abteilungsübergreifendes Team tragen. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, die keine eigene Stelle für das Thema schaffen können, kann dieser Ansatz sinnvoll sein.

Die operative Umsetzung von Maßnahmen sollte auf die relevanten Abteilungen übertragen werden. Im eigenen Geschäftsbereich sind dies zum Beispiel Abteilungen in der Produktion, in denen zusätzliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz umgesetzt werden müssen. Mit Blick auf die Lieferkette bietet die Einkaufsabteilung einen guten Startpunkt.
 

Ressourcen bereitstellen

Achten Sie darauf, dass für die koordinierenden Aufgaben und für die operative Umsetzung ausreichend zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Eine rein additive Lösung, bei der Mitarbeitende zusätzlich auch für das Thema unternehmerische Sorgfalt zuständig sind ohne dafür Ressourcen zu erhalten, sollte vermieden werden. Stimmen Sie Maßnahmenpläne mit den Beteiligten ab, vereinbaren Sie schriftlich Prioritäten und legen Sie gemeinsam realistische Umsetzungszeiträume fest. 

Kompetenzen und Wissen sind entscheidend für eine effektive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in Ihrer Organisation. Mitarbeitende müssen sensibilisiert und befähigt werden für den Umgang mit Menschenrechts- und Umweltrisiken. Dabei ist es sinnvoll, zielgerichtet diejenigen zu schulen, die in ihrer täglichen Arbeit davon betroffen sind und Maßnahmen umsetzen sollen. Bei stark fachspezifischen Aspekten können externe Angebote hilfreich sein.
 

Tipp: Externe Trainingsangebote

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte bietet für Unternehmen und ihre Zulieferer individuelle, kostenlose Menschenrechtstrainings sowie Unterstützung bei der Umsetzung eigener Trainings. Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte.

Weitere Angebote

Eine Übersicht über Trainings und weitere Veranstaltungen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie hier.

Das Deutsche Global Compact Netzwerk bietet Seminare zu verschiedenen Themen rund um das nachhaltige Lieferkettenmanagement an. Eine Übersicht finden Sie hier.

Kontaktieren Sie auch Industrie- und Handelskammern in Ihrer Region und fragen Sie nach Trainingsangeboten.

Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor für die Umsetzung im Unternehmen ist die Motivation der Mitarbeitenden. Prüfen Sie, ob bestehende Vergütungs- und Anreizsysteme um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden können. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass bestehende Systeme keine Anreize für Fehlverhalten liefern. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. dem Einkauf ein Bonus gezahlt wird, wenn Lieferanten enge Fristen einhalten. Unter Umständen wirkt sich das negativ auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei Lieferanten aus. 

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei Verankerung im Unternehmen beratend zur Seite stehen
 

3.3

Maßnahmen im Lieferantenmanagement

Lesedauer ca. 5 min

Ihre Lieferanten sind wichtige Partner, um Risiken entlang der Wertschöpfungskette anzugehen. Entwickeln Sie Maßnahmen daher im Dialog und setzen Sie diese gemeinsam um. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein kontinuierlicher Prozess, der auf Zusammenarbeit und Transparenz in der Lieferkette basiert. Fordern Sie von Ihren Zulieferern nur solche Informationen an, die für eine angemessene Risikoanalyse tatsächlich erforderlich sind. Erwartungen wie Verhaltenskodizes oder vertragliche Verpflichtungen sollten verhältnismäßig, nachvollziehbar und praktisch umsetzbar sein.

Nähere Informationen mit Praxisbeispielen und weiterführenden Empfehlungen bietet die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte gemeinsam erstellte Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“.

Was sind Kernelemente und Schritte, um Menschenrechts- und Umweltrisiken im Lieferantenmanagement zu verankern?

Erwartungen an Lieferanten formulieren 

Die Erwartungen eines Unternehmens an Lieferanten sind in der Regel in einem  Verhaltenskodex für Lieferanten zusammengefasst. Bei der Erarbeitung eines Verhaltenskodizes können Sie sich an Vorlagen orientieren. Die Industrie- und Handelskammern in Bayern haben einen Mustertext für einen Lieferanten Code of Conduct entwickelt, an die Sie sich orientieren können oder mit dem Sie ihren bestehenden Verhaltenskodex abgleichen können.
In Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex sollten Sie transparent und sichtbar kommunizieren, wie Sie vorgehen und was Sie von Ihren Lieferanten erwarten. Bieten Sie die Möglichkeit für Dialog und Austausch. Beschreiben Sie, wie Ihr Unternehmen Lieferanten bei der Umsetzung der Erwartungen unterstützen kann und welche Vorteile das Engagement hat. Machen Sie die Konsequenzen deutlich, wenn Lieferanten Vorgaben nicht einhalten.

Ausgewählte Lieferanten überprüfen

Nutzen Sie die Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse, um gezielt einzelne Lieferanten eingehend zu prüfen. Berücksichtigen Sie, welche Menschenrechts- und Umweltrisiken es auf Länder- oder Branchenebene gibt und ordnen Sie die Lieferanten zu. Prüfen Sie, ob sich die Risiken aus der Geschäftstätigkeit des Lieferanten ergeben.
 

Maßnahmen zur Überprüfung:

  • Selbstauskunft von Lieferanten einholen

Sammeln Sie Informationen über Lieferanten mithilfe eines Fragebogens, den Sie an priorisierte Lieferanten schicken. 
Der Fragebogen zielt darauf ab, das Lieferantenverhalten hinsichtlich Ihres Verhaltenskodex und ggf. weiteren Branchen- und Nachhaltigkeitsstandards zu bewerten. Außerdem dient der Fragebogen zur Verdeutlichung Ihrer Anforderungen aus dem Code of Conduct. 

  • Vor-Ort Besuche/ Audits

Bei ausgewählten Lieferanten mit erhöhtem Risikopotenzial kann zusätzlich zur Lieferantenselbstauskunft eine Überprüfung vor Ort sinnvoll bzw. notwendig sein.
Sollte Ihr Unternehmen nicht über die nötigen Kapazitäten für vor-Ort-Besuche oder eigene Audits verfügen, kann der Lieferant aufgefordert oder verpflichtet werden, ein Audit durch einen unabhängigen Auditor durchführen zu lassen und anschließend den Auditbericht bzw. die Zertifizierung zu übersenden.
Da die Durchführung von Audits zeitaufwendig und kostspielig ist, sollten Sie genau überlegen, wo dies begründet und notwendig ist.
Nutzen Sie auch die Ergebnisse von Lieferanten-Audits im Rahmen von Brancheninitiativen  und Zertifizierungen.

Haben Sie schwerwiegende Verstöße bei Lieferanten identifiziert oder weigert sich ein Lieferant, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, müssen Sie rasch handeln. Dies können Gespräche mit dem Lieferanten, vorläufige Einkaufsstopps, Strafzahlungen und Ähnliches sein.
Wichtig ist es, hierfür vorab einen Eskalationsprozess zu definieren. Möglicherweise können bestehende Prozesse aus dem Qualitätsmanagement als Grundlage genutzt werden. Stellen Sie sicher, dass im Unternehmen alle diesen Prozess mittragen und Ihre Zulieferer, zumindest grundlegend, über diesen Prozess informiert sind.

Weiterführende Informationen: Lieferantenmanagement

Im Leitfaden „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement für mittelständische Unternehmen in der chemischen Industrie“ finden Sie branchenübergreifend relevante Prozessinformationen zum Aufsetzen eines Verhaltenskodex, der Lieferantenbewertung und Folgemaßnahmen wie dem Kompetenzaufbau.

Im Leitfaden „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement in der Praxis“ finden Sie Fallbeispiele und Praxistipps.

Das Toolkit des UN Global Compact "Nachhaltigker Einkauf: menschenwürdige Arbeit" bietet praktische Anleitungen und Beispiele für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette.

Verbesserungen umsetzen

Sofern bei einem Lieferanten Verstöße festgestellt wurden und daher Verbesserungen umgesetzt werden müssen, sollten Sie gemeinsam mit dem Lieferanten einen konkreten Maßnahmenplan entwickeln. Grundsätzlich sollten Maßnahmenpläne inhaltlich und zeitlich klar definierte Ziele festschreiben sowie eindeutige Indikatoren zur Überprüfung der Ergebnisse. Prüfen Sie, wie Sie bei der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen unterstützen können. 

Um die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards in Ihrer Lieferkette langfristig zu verbessern, lohnt es sich, entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten bei Lieferanten aufzubauen und die Prozessqualität kontinuierlich zu verbessern. 

 

Umsetzungshilfe: Schwerpunkt auf Kompetenzaufbau von Lieferanten legen

Die Praxis zeigt, dass Lieferanten grundsätzlich bereit sind, Nachhaltigkeitsrisiken zu adressieren und Vorgaben aus dem Verhaltenskodex umzusetzen. Was fehlt, ist oftmals das Wissen, wie konkret vorgegangen werden sollen oder wie die bestehenden Anforderungen an klassische Einkaufskriterien wie Qualität, Preis und Lieferzeit mit neuen Nachhaltigkeitsanforderungen in Einklang gebracht werden können.

Auch wenn Sie keine Kapazitäten für aufwendige Schulungsprogramme für Lieferanten haben, können Sie doch etwas tun. Das kann beispielsweise die Weitergabe interner Schulungsmaterialien zu Nachhaltigkeitsthemen sein oder der kontinuierliche Austausch mit Lieferanten, den Ihre Mitarbeitenden nutzen, um Ratschläge rund um das Thema Nachhaltigkeit zu geben.

Prüfen Sie immer auch die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Unternehmen oder auf Branchenebene aktiv zu werden.

Der Standards-Kompass gibt Orientierung, was bei der Auswahl von Standards zu beachten ist, was Standards leisten, aber auch wo ihre Grenzen liegen und welche Anforderungen das Unternehmen selbst umsetzen muss.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, um die geeigneten Maßnahmen festzulegen und das passende Förder- bzw. Finanzierungsinstrument zu identifizieren.

Das develoPPP.de-Programm

Mit develoPPP.de fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) privatwirtschaftliche Aktivitäten dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitischer Handlungsbedarf zusammentreffen. Dafür stellt das BMZ Unternehmen, die ihr Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern auf- oder ausbauen wollen, finanzielle und fachliche Unterstützung im Rahmen konkreter Projekte zur Verfügung. Die über develoPPP.de geförderten Projekte können in unterschiedlichen Branchen und Themenfelder angesiedelt sein.

Ökologische und menschenrechtliche Sorgfalt entlang der Lieferkette gewinnt zunehmend an Bedeutung. Entsprechend entwickeln und realisieren viele Unternehmen im Rahmen des develoPPP.de-Programms innovative und vielfältige Lösungen zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards bei ihren Lieferanten und Zulieferbetrieben. Wichtig ist, dass dadurch eine Entwicklung auch über das einzelne Projekt hinaus angestoßen wird und so ein langfristiger Nutzen für die Bevölkerung vor Ort entsteht. Projektbeispiele und weitere Informationen finden Sie hier.

Das BMZ steuert im Rahmen des develoPPP.de Programms bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bei, wobei die Förderung zwischen 100.000 und 2 Millionen Euro betragen kann. Bei der Umsetzung kooperiert das teilnehmende Unternehmen mit einem der beiden Partner, die das Programm im Auftrag des BMZ durchführen: DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH oder Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

 

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