Der Sorgfalts-Kompass zeigt anhand von fünf Phasen, wie Unternehmen Menschenrechte und Umweltschutz systematisch entlang ihrer Wertschöpfungskette berücksichtigen können. Dies ist Phase 1.
Unternehmen strategisch ausrichten
Ziel
- Sie verstehen, wie Menschenrechte, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zusammenhängen
- Sie haben sich einen Überblick der Wertschöpfungskette verschafft
- Sie erhalten „grünes Licht“ von der Geschäftsführung, um das Thema strategisch im Unternehmen zu verankern
- Sie verfügen über Unternehmensgrundsätze zur Achtung von Umwelt und Menschenrechten
Überblick verschaffen
Wie Menschenrechte, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zusammenhängen
Jede Geschäftstätigkeit von Unternehmen wirkt sich auf das Leben von Menschen und auf die Umwelt aus. Dies gilt für Vorgänge im eigenen Unternehmen, aber auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Rahmen der sogenannten „unternehmerischen Sorgfaltspflicht“ ermitteln Unternehmen systematisch und frühzeitig potenzielle negative Auswirkungen, setzen Gegenmaßnahmen um und bearbeiten mögliche Verstöße effektiv. Der Gesetzgeber, Großkunden, Investoren und andere Interessensgruppen fordern, dass Unternehmen hierfür 5 Kernelemente der unternehmerischen Sorgfaltspflicht umsetzen:
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verfassen
- Risikoanalyse durchführen
- Maßnahmen zur Abwendung von Risiken umsetzen und deren Wirksamkeit überprüfen
- Regelmäßig öffentlich berichterstatten
- Beschwerdemechanismus zur Verfügung stellen
Der Vorteil für Unternehmen: Die international anerkannte Systematik hilft, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, Risiken wie Reputationsverlust, Produktionsausfälle und Qualitätsmängel zu verhindern und damit verbundene unkalkulierbare langfristigen Kosten zu vermeiden.
Referenzdokumente
- Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Bundesregierung Deutschland, Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
- OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
Starten Sie den Prozess unternehmerischer Sorgfaltspflicht pragmatisch
- Prüfen Sie, welches Wissen im Unternehmen bereits vorhanden ist.
- Visualisieren Sie relevante Bereiche Ihrer Wertschöpfungskette
Welche Komponenten der Wertschöpfungskette sind besonderes relevant?
Sie sollten die gesamte Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens im Blick haben – also die vorgelagerte Lieferkette, Ihre eigenen Wertschöpfung und alle nachgelagerten Stufen.
Produzierende Unternehmen fokussieren meist zunächst auf die vorgelagerte Lieferkette, also die Gewinnung von Rohstoffen, deren Transport und Verarbeitung zu Vor- und Teilprodukten (Vorlieferanten) sowie die Arbeit der Direktlieferanten.
Dienstleistungsunternehmen sollten besonders die nachgelagerte Lieferkette betrachten, beispielsweise:
- als Finanzdienstleister die Betrachtung von Investitionsentscheidungen;
- als Reiseanbieter die Reiseangebote (z.B. die Arbeitsbedingungen des Hotelpersonals);
- als IT-Dienstleister potenzieller Missbrauch (z.B. durch Spyware).
Wertschöpfungskette strukturieren und visualisieren
- Fokussieren Sie auf bestimmte Teilbereiche der Wertschöpfungskette, insbesondere wenn Ihre Wertschöpfungskette komplex ist oder Sie eine große Produktpalette haben.
- Visualisieren Sie Ihre Ergebnisse – beispielsweise in Form einer Matrix, die die zentralen Lieferkettenstufen, Lieferanten, Prozesse und Produktionsstandorte abbildet. Die Darstellung bildet die Grundlage für die Risikoanalyse.
Umsetzungshilfe: Visualisierung Ihrer Lieferkette; Online-Tool des Bayerischen Landesamts für Umwelt: Nachhaltigkeitsmanagement für KMU - Sortieren Sie die Auswahl beispielsweise anhand von Einkaufskosten oder wichtigen Produktgruppen.
Unterstützung durch Geschäftsführung sichern
Informieren Sie die Geschäftsführung rechtzeitig über Anforderungen an das Unternehmen, über Risiken und notwendige Maßnahmen. Dies ist die Basis für Unterstützung des Sorgfaltsprozesses und die Freigabe finanzieller und personeller Ressourcen.
Wie kann die Geschäftsführung zielgerichtet informiert werden?
Überzeugen Sie Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung von der Bedeutung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Ihr Unternehmen. Bereiten Sie folgende Informationen vor:
Ausgangslage und Business Case für Ihr Unternehmen:
- Übersicht relevanter Gesetze und Regularien
- Konkrete Anfragen und Erwartungen Ihrer Kunden
- Anforderungen von Banken, Investoren
- Potentielle Risiken in Ihrer Wertschöpfungskette
- Aktivitäten von Wettbewerbern
Hilfsmittel/Vorbereitung:
- Praxishilfe „Wirtschaft & Menschenrechte: Grundlagen und Argumente“
- Beispiele Risiken in der Wertschöpfungskette
- UN Global Compact Netzwerk Deutschland: Der Business Case für soziale Nachhaltigkeit
- Council of Europe: Human rights and competitiveness. Reframing the business case for human rights
Status Quo in Ihrem Unternehmen
- derzeitiger Erfüllungsgrad und Lücken (Ergebnisse Status Quo siehe 1.1)
Prioritäten & Umsetzungsplan:
- Vorschlag erste Aktivitäten
- benötigte Ressourcen
- Unterstützungsbedarf
- Mandat der Geschäftsleitung
- Rollen & Verankerung im Unternehmen
Austausch im Unternehmen starten
- Überlegen Sie frühzeitig, wie sowohl die Aufsicht und Koordination als auch die operative Umsetzung gestalten werden können (siehe 3.2 Thema im Unternehmen verankern).
- Überlegen Sie, ob die Verantwortung auf eine Person konzentriert werden soll, oder mehrere Personen aus verschiedenen Abteilungen das Thema vorantreiben.
- Entscheiden Sie, welche Abteilungen relevant sind, um die Unternehmensgrundsätze in konkrete Maßnahmen zu überführen. Als KMU brachen Sie diesen Prozess nicht zu kompliziert gestalten. Wichtig ist jedoch, dass das Wissen der verschiedenen Abteilungen gebündelt und genutzt werden kann.
Grundsatzerklärung formulieren
Die Grundsatzerklärung ist ein wichtiger Wegweiser für Ihr unternehmerisches Handeln. Sie zeigt den Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit, wie Ihr Unternehmen Umweltschutz und die Achtung der Menschenrechten umsetzt. Ausgangspunkt sind die für Ihr Unternehmen konkreten Themen und Herausforderungen.
Überblick über bestehende Unternehmensrichtlinien gewinnen
Unternehmen starten meist nicht „bei null“ – Prüfen Sie, ob bestehende Richtlinien im Unternehmen bereits Bezüge zu Menschenrechten und Umwelt enthalten, wie zum Beispiel:
- Verhaltensrichtlinien
- Leitbilder, Unternehmenswerte
- Compliance Richtlinien, z.B. zur Bekämpfung von Korruption
- Richtlinien zu Arbeitssicherheit und Gesundheit z.B. zu Gesundheit und Sicherheit
- Umweltleitlinien
Bestehende Inhalte und Formulierungen können Sie für die Grundsatzerklärung verwenden. Möglicherweise können Sie eines Ihrer Dokumente auch als Basis nutzen. Wichtig ist, dass Inhalte und Ziele in Unternehmensrichtlinien und in der Grundsatzerklärung nicht widersprüchlich sind.
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite stehen.
Checkliste der erforderlichen Elemente einer Grundsatzerklärung
- Beschreibung des Verfahrens, wie das Unternehmen seiner menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt nachkommt
- Bezug auf die internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumente
- Formulierung der Erwartungen an Mitarbeitende, Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden
- Bezug zu branchen- bzw. unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken
- kompakte Beschreibung von Maßnahmen, Fristen zur Umsetzung und Verantwortlichkeiten
- Kontinuierliche Weiterentwicklung vorsehen - zum Beispiel im Hinblick auf die Risikoanalyse (siehe 2.1 Potenzielle Risiken identifizieren)
- Verabschiedung der öffentlich verfügbaren Grundsatzerklärung durch die Geschäftsführung
Interne Akteure einbinden: Beziehen Sie im Unternehmen diejenigen mit ein, die später für die Umsetzung der Unternehmensgrundsätze (mit-)verantwortlich sind:
- Die Geschäftsleitung
- Fach- und Führungskräfte, die relevante Geschäftsbeziehungen oder Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette managen
- Betriebsrat bzw. die Vertretung der Mitarbeitenden
Externe Akteure berücksichtigen: Binden Sie, wo es Ihnen möglich ist, auch Akteure außerhalb des Unternehmens ein.
Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, NGOs oder lokale Gemeinden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie in den überarbeiteten Unternehmensgrundsätzen die jeweiligen Gruppen direkt adressieren bzw. wenn ihre Geschäftsaktivitäten direkte Folgen für sie haben. Prüfen Sie, ob der Austausch über eine Brancheninitiative möglich ist.
Unternehmensgrundsätze intern und extern kommunizieren
- Die Grundsatzerklärung sollte insbesondere jene erreichen, von denen erwartet wird, die Inhalte umzusetzen. Das betrifft Ihre Kolleginnen und Kollegen im eigenen Unternehmen, aber auch direkte und indirekte Lieferanten Ihres Unternehmens sowie Kunden.
- Ebenso sollten die Grundsätze jene erreichen, die ein direktes Interesse an der Umsetzung haben. Das können z. B. potenziell betroffene Gemeinden, Investoren, Verbraucher und zivilgesellschaftliche Akteure sein.
- Werben Sie für die Einhaltung der Grundsätze.
- Wählen Sie abschließend geeignete Kommunikationskanäle für Ihre Zielgruppen (siehe auch Praxishilfe "Maßnahmen zielgruppengerechter Kommunikation").
Herzlich Willkommen,
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