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„Das Gespräch suchen“

Fortschritte messen und berichten

 NAP Kernelement 4 / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Bundesregierung ihre Erwartungen an die Wirtschaft zur Achtung unternehmerischer Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette. Definiert in fünf Kernelementen:

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  3. Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismus
Startpunkt
Startpunkt: Was brauche ich?
  • Nutzen Sie den erarbeiteten Aktionsplan und Ihren Überblick über Prozesse und Maßnahmen, um Informationen zu bündeln, zu ergänzen und abzugleichen und Ihre Kommunikation neu auszurichten
4.1

Umsetzung systematisch prüfen

Lesedauer ca. 2 min

Für den Erfolg von Maßnahmen ist es entscheidend, dass ihre Effektivität überprüft wird. Die Wirkungsmessung ist ein wichtiges Element für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess Ihres Sorgfaltsprozesses. Fragen Sie sich also für jede Maßnahme: Was wurde dadurch erreicht und bewirkt?

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Die Wirksamkeitsmessung ist ein zentrales Element der unternehmerischen Sorgfalt, um die Umsetzung der Maßnahmen systematisch zu überprüfen. In der Regel sollten bereits relevante Daten vorliegen, beispielsweise zu internen Schulungen oder Lieferanten-Audits. Grundsätzlich gibt es drei Informations-Typen für die Wirkungsmessung:

Kennzahlen für Sorgfaltsprozess

Weiterführende Informationen: Informations-Typen für die Wirkungsmessung:
Weiterführende Informationen: Informations-Typen für die Wirkungsmessung
Typ Beschreibung Beispiele Messung
Prozesse Prozesse des nachhaltigen Lieferkettenmanagements Andere Unternehmensprozesse (u. a. Einkauf, Personal) Beschreibung der Risikoanalyse Beschreibung von Audit-Prozessen für Lieferanten Interne Schulungspläne Prozessbeschreibungen Anzahl von Veranstaltungen (z.B. Schulungen von Mitarbeitenden, Webinare o. Konferenzen zu

Menschenrechts- und Umweltthemen)
Vorfälle u. a. Ergebnisse der Auswertung des Beschwerdemechanismus Vorfälle von Menschen- oder Umweltrechtsverletzungen (z. B. Missachtung von Vorschriften zur Entsorgung oder fehlende Sicherheitsstandards in einer Produktionsstätte) Anzahl von Vorfällen Anzahl der Beschwerden, die zur Zufriedenheit der Beschwerdeführenden gelöst wurden
Wirkung Langfristige und systematische Folgen von Unternehmensaktivitäten Gesundheits- und Umweltzustand anliegender Gemeinden Nicht-existenzsichernde Löhne Ergebnisse von Wirkungsanalysen Lang-Zeit-Indikatoren zum Umwelt- und Gesundheitszustand (von staatlichen Einrichtungen)

In Anlehnung an:
Leitfaden | Shift | 2016 | Doing Business with Respect for Human Rights | S. 79 | Hier klicken.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Umsetzung und Wirkung von Maßnahmen erfassen
  • Erfassen Sie in einem ersten Schritt, welche Maßnahmen umgesetzt wurden.
  • Berücksichtigen Sie hier, wie viel Zeit erforderlich war und wer diese Maßnahme federführend umgesetzt hat.
Indikatoren festlegen, um Effektivität von Maßnahmen zu ermitteln
  • Nutzen Sie verschiedene Informationsquellen (sowohl qualitative als auch quantitative Daten), um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen.
  • Greifen Sie hierbei beispielsweise auf folgende Datenquellen zurück:
    • Informationen aus dem Beschwerde- und Wiedergutmachungsmechanismus (siehe Phase 5 Beschwerden managen)
    • Umfragen unter Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und ggf. weiteren potenziell Betroffenen
    • Interne Auditprozesse
    • Länderberichte (sofern Ihr Unternehmen international agiert)

Kennzahlen für Sorgfaltsprozess

Daten sammeln
  • In der Regel sollten bereits relevante Daten vorliegen, beispielsweise zu internen Schulungen oder Lieferanten-Audits.
  • Passen Sie in einem abschließenden Schritt je nach Ergebnis der Wirkungsmessung Maßnahmen an. Dies kann beispielsweise beinhalten, dass Sie die Risikoanalyse (siehe Phase 2 Risikoanalyse durchführen) anpassen oder Schulungskonzepte überarbeiten.

Lieferantenprüfung
Lernendes System

 

4.2

Fortschritte intern kommunizieren

Lesedauer ca. 2 min

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über den Managementansatz und die erzielten Fortschritte. So motivieren Sie Ihre Belegschaft, den Sorgfaltsprozess kontinuierlich zu verbessern. Nutzen Sie dafür die Kommunikationskanäle für Personal- oder Nachhaltigkeitsthemen und erweitern Sie diese bei Bedarf.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Überblick über eigene Maßnahmen verschaffen
  • Sammeln Sie Informationen aus den vorangegangenen Phasen und Schritten, insbesondere die Ergebnisse der Wirkungsanalyse Ihrer Maßnahmen (siehe 4.1 Umsetzung systematisch überprüfen).
  • Lassen Sie aber auch Ihre Ergebnisse der Lieferantenbewertungen einfließen, um ein umfassendes Bild zu bekommen.
  • Diskutieren Sie die Ergebnisse und Erkenntnisse mit Kolleginnen und Kollegen. Welche der umgesetzten Maßnahmen haben gut funktioniert, welche nicht? Welche Ziele und Prozesse sollten angepasst werden?
Formate für die interne Kommunikation auswählen
  • Bei der internen Kommunikation bedarf es häufig keiner grundsätzlichen Überarbeitung der Kommunikationsformate.
  • Interne Newsletter, das Intranet oder ähnliche Kommunikationskanäle, die Sie bereits für den internen Austausch nutzen, eignen sich auch für die Kommunikation Ihrer Nachhaltigkeits-Performance.
  • Überlegen Sie, wie Sie durch gezielte Kommunikation die eigene Belegschaft mitnehmen können.

Zielgruppengerechte Kommunikation

Prüfen, welche Informationen mit welcher Absicht kommuniziert werden
  • Wichtig ist, dass Sie zwischen Formaten der einseitigen Kommunikation (reine Übermittlung von Informationen) und jenen der zweiseitigen Kommunikation (Austausch) unterscheiden.
Umsetzungshilfe: Informelle Kommunikationskanäle nutzen

Um die Fortschritte schneller in das nachhaltige Lieferkettenmanagement rückzukoppeln, sollten Sie immer auch einfache und informelle Kommunikationswege nutzen. Fortschritte können beispielsweise auch in regulären Teammeetings diskutiert und Handlungen beschlossen werden. Unterscheiden Sie dabei zwischen Kommunikationsformaten, die nur „vermitteln“, und Formaten, bei denen Sie auch in den Austausch mit Ihren Mitarbeitenden treten.

Teammeetings, Mitarbeiterversammlungen oder Chat-Kanäle eignen sich gut für den Informationsaustausch, während sich Newsletter oder Informations- bzw. Schulungsvideos im Intranet eher für die direkte Übermittlung von Informationen bzw. Bereitstellung von Tipps und Guidelines eignen.

Seminare oder andere Schulungsformate, bei denen Sie sich auch aktiv mit Ihren Mitarbeitenden und deren Vorstellungen und Erwartungen auseinandersetzen, eignen sich wiederum gut als Zwischenlösung, bei denen Sie Fortschritte und Ziele an Ihre Mitarbeitenden kommunizieren und sich gleichzeitig Feedback bzw. Vorschläge dazu einholen können.

Tipp: Weitere Anregungen zum Thema können Sie dem Infopaket des Unternehmer-Workshops zum Thema interne und externe Kommunikation vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte entnehmen. 

4.3

Fortschritte extern kommunizieren

Lesedauer ca. 3 min

Um der steigenden Nachfrage nach Informationen zur Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette nachzukommen, sollten Sie extern über Ihre Aktivitäten kommunizieren. Als KMU kann dies über formale Berichterstattung erfolgen, aber auch über den Austausch mit externen Akteuren, um Ihre Erwartungen und Fortschritte zielgerecht zu vermitteln und eine Vertrauensbasis zu schaffen.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Zielgruppen und Inhalte festlegen
  • Gerade als kleineres Unternehmen sollten sie entscheiden, ob Sie formal und breit berichterstatten möchten oder ob es um die gezielte Ansprache von externen Akteuren geht.
  • Bei der formalen Berichterstattung sind Zielgruppen und damit auch Inhalte breiter.
  • Bei der gezielten Ansprache können beispielsweise (potenziell) Betroffene über Präventionsmaßnahmen informiert werden oder über Möglichkeiten, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten.

Maßnahme zielgerichtete Kommunikation

Kommunikationskanäle auswählen
  • Zentrale Kommunikationskanäle sind Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Ihr Jahresbericht.
  • Auch Unternehmensgrundsätze, Richtlinien oder Ihre Webseite sind wichtige Formate für die Kommunikation nach außen.
  • Nutzen Sie auch direkte Gespräche mit Ihren Kundinnen und Kunden sowie Ihren eigenen Lieferanten.
  • Je nach Zweck können Schwerpunkte gesetzt werden; beispielsweise können (potenziell) Betroffene über Präventionsmaßnahmen informiert werden oder über Möglichkeiten, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten.
  • Kommunizieren Sie auch Ihre Erwartungen über Maßnahmen, beispielsweise im Rahmen von Schulungen oder im Austausch mit Anwohnern, Mitarbeitenden, usw. (Stakeholder-Engagement).
  • Nutzen Sie auch interne oder externe Beschwerdemechanismen als Kommunikationskanäle der Betroffenen an Ihr Unternehmen (siehe Phase 5 Beschwerden managen).
Berichtsformat für die formelle Berichterstattung bestimmen
  • Bei der externen Kommunikation sollten Sie zunächst überlegen, ob Sie eigenständig oder integriert in bestehenden Formaten über Ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten möchten.
  • Relevante bestehende Formate sind beispielsweise Nachhaltigkeits- oder Jahresberichte.
  • Menschenrechts- und Umweltthemen werden in Berichterstattungsstandards wie den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bereits abgebildet.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Nachhaltigkeitsberichten, die von Unternehmen selbst erstellt werden, kann sich für manche KMU die Gemeinwohl-Bilanz als Format anbieten, bei dem sich Unternehmen auch gegenseitig bilanzieren oder externe Prüfer heranziehen können. Diese Art der Berichterstattung ist somit besonders transparent.
  • Menschenrechtliche Themen können aber auch separat in einem eigenen Bericht behandelt werden.

Leitfaden effektives Beschwerdemanagement

Berichtsinhalte erstellen
  • Sehen Sie die Berichterstattung, wie auch die anderen Phasen im Sorgfalts-Kompass, als Prozess an, den Sie im Zeitverlauf weiter beschreiten.
  • Berichten Sie über Ihre zentralen Stufen der Wertschöpfungskette, welche Risiken auf den jeweiligen Stufen zentral sind.
  • Im Sinne der Transparenz sollten Sie offenlegen, bis in welche Wertschöpfungskette Sie Risiken ermittelt haben.
  • Stellen Sie dar, welche Maßnahmen Sie umsetzen oder planen umzusetzen, um Risiken zu adressieren (siehe 3.3 Risikobasierte Maßnahmen erarbeiten).
Weiterführende Informationen: Umgang mit Berichtspflichten

Externe Kommunikation kann bzw. muss auch im Rahmen von Berichtspflichten geschehen werden – je nach Unternehmensgröße und anderen Kriterien.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unter das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fällt, kann es sein, dass Sie trotzdem von diesen indirekt betroffenen sind. Viele Großunternehmen fordern im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung von ihren Lieferanten gezielte Informationen.

Es ist daher sinnvoll, sich mit Berichtsanforderungen vertraut zu machen und diese nicht als Pflicht, sondern als Handreichung zu betrachten. Diese Leitfäden und Initiativen können Ihnen dabei weiterhelfen:

  • Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet Unternehmen einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex liefert dabei eine Hilfestellung u.a. zur Wertschöpfungsketten-bezogenen Berichterstattung.
  • Der Leitfaden Der NAP Wirtschaft und Menschenrechte im Deutschen Nachhaltigkeitskodex bietet Hilfestellung für Unternehmen, die über menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Rahmen einer DNK-Erklärung berichterstatten möchten.
  • Das UN Guiding Principles Reporting Framework ist ein Berichtsrahmen für Unternehmen, die gemäß der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte berichten wollen. Er besteht aus einer Reihe von Fragen, die sich Unternehmen schrittweise annähern sollten sowie Empfehlungen zu Prozessen.
  • Die Global Reporting Initiative (GRI) unterstützt Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und gilt als international anerkanntes Rahmenwerk für transparente und zugängliche nichtfinanzielle Berichterstattung.
  • Das Infoportal mr-sorgfalt.de des DGCN enthält Unternehmensbeispiele und ein Webinar zu Berichterstattung und Kommunikation als Teil der menschenrechtlichen Sorgfalt. 

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, um das geeignete Berichtsformat zu identifizieren.

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