Wie wirkt sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf KMU aus?

KMU treffen zwar keine Pflichten nach dem LkSG, dennoch kann das Gesetz auch auf die Auswirkungen haben. Direkt verpflichtete Unternehmen wenden sich zur Erfüllung ihrer eigenen Pflichten nach dem LkSG an ihre Zulieferer, z.B. in Form eines „Code of Conduct“. Möglicherweise benötigen verpflichtete Unternehmen Informationen und bitten um Beantwortung umfangreicher Fragebögen. Dafür brauchen Sie ein gutes Verständnis der eigenen Lieferkette.

Unser Tool Sorgfalts-Kompass hilft Ihnen dabei, die Risiken Ihrer Branche zu verstehen und Strategien ​​​zu entwickeln, um Ihre Lieferkette zu verstehen und so robust wie möglich zu machen. Unser zweites Tool, der Standards-Kompass, gibt Ihnen einen Überblick über verschiedene Nachhaltigkeits-Zertifizierungen, -Siegel und -Initiativen, die Ihre Sorgfaltsprozesse unterstützen.

Wir freuen uns, dass Sie hier sind! Schauen Sie sich dieses Video an, um einen Überblick über den Sorgfalts-Kompass zu erhalten. Klicken Sie dafür auf "Video ansehen".

1
„Die Richtung vorgeben“

Unternehmen strategisch ausrichten

 NAP Kernelement 1 / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Bundesregierung ihre Erwartungen an die Wirtschaft zur Achtung unternehmerischer Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette. Definiert in fünf Kernelementen:

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  3. Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismus
Startpunkt
Startpunkt: Was brauche ich?
  • Starten Sie, indem Sie sich mit Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens befassen
  • Vergleichen Sie die Anforderungen mit den eigenen Unternehmensgrundsätzen
  • Prüfen Sie, welche Ansätze Ihr Unternehmen bereits etabliert hat
  • Überzeugen Sie die Leitungsebene von der strategischen Relevanz
  • Schaffen Sie die Voraussetzungen, um die Strategie zu überarbeiten
1.1

Überblick verschaffen

Lesedauer ca. 3 min

Starten Sie pragmatisch und verschaffen Sie sich einen Überblick über den Ist-Zustand Ihres Lieferkettenmanagements. In der Regel liegen dazu bereits Informationen vor.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Zum Einstieg in die Themen des Sorgfaltsprozesses helfen Ihnen folgende Leitfragen, um sich im Unternehmen einen ersten Überblick zu verschaffen. Klicken Sie eine der betrieblichen Funktionen an, um die dazugehörigen Fragen hervorzuheben:

 

  • Welche Rohstoffe haben die höchsten Einkaufsvolumina und/oder sind für Ihr Unternehmen strategisch relevant?
  • In welchen Ländern befinden sich Ihre direkten und indirekten Lieferanten?
  • In welchen Ländern werden Ihre Produkte vertrieben oder Ihre Dienstleistungen erbracht?
  • Nach welchen Kriterien wählt Ihr Unternehmen Lieferanten und Kunden aus?
  • Wie werden Lieferanten bisher zu Anforderungen Ihres Unternehmens verpflichtet (Verhaltenskodex, Einkaufsbedingungen etc.)?
  • Sind in Ihrem Unternehmen, bei Lieferanten, bei der Nutzung Ihrer Produkte oder bei der Erbringung Ihrer Dienstleistungen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden aufgetreten? Welche Personen oder Umweltfaktoren waren betroffen?
  • Welche Maßnahmen führen Sie durch, um Menschenrechts- und Umweltrisiken zu verhindern, zu mindern und bei bereits eingetretenen Vorfällen Abhilfe zu leisten?
  • Gibt es bereits interne Prozesse, um Nachhaltigkeitsrisiken zu adressieren?
  • Stellen Kunden, Investoren oder andere Akteure konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen an Ihr Unternehmen?
  • Bestehen bereits Beschwerdekanäle in Ihrem Unternehmen selbst oder auf Verbandsebene, die Betroffene von Menschenrechtsverletzungen nutzen können?
Erklärung: Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Als Unternehmen stehen Sie in der Verantwortung, die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen. Diese Verantwortung mündet in einer sogenannten „unternehmerischen Sorgfaltspflicht“, der Sie nachkommen müssen. Denn als Unternehmen haben Sie durch Ihre Geschäftstätigkeiten und -beziehungen Einfluss auf das Leben von Menschen und auf die Umwelt und tragen somit das Risiko, dass sich Ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte und Umwelt auswirken. 

Grundsatzerklärung

Diese Auswirkungen können direkt oder indirekt geschehen, weshalb sich Ihre Verantwortung nicht nur auf die Risiken im eigenen Unternehmen bezieht, sondern auch auf die Risiken, die im Zusammenhang mit Ihrem Handeln entlang Ihrer gesamten Wertschöpfungskette entstehen. 

Da die ökonomischen Aktivitäten weltweit zunehmend verzahnt und Lieferketten deutlich komplexer geworden sind, müssen auch Ihre Sorgfaltsprozesse diese Komplexität adressieren, um daraus praktische Umsetzungspfade zu entwickeln – angefangen damit, dass Sie das Thema priorisieren und in Ihre Unternehmensgrundsätze integrieren. 

Der Leitfaden „Menschenrechte achten“ von DGCN, DIMR und twentyfifty zeigt mögliche Berührungspunkte zwischen verschiedenen Menschenrechten und unternehmerischer Praxis auf.

Tipp: Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen beratend zur Seite stehen, um den richtigen Einstieg in die Thematik zu finden. 

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Bestehendes Wissen nutzen 
  • Prüfen Sie, welches Wissen im Unternehmen bereits vorhanden ist.
  • Bringen Sie Personen zusammen, die etwas zum Thema beitragen können. 
  • Halten Sie es zu Beginn kurz und kompakt! Bei KMU reicht erfahrungsgemäß häufig ein kurzes Treffen, um Antworten auf die wichtigsten Fragen zu erhalten. 
  • Sie können dieses Wissen nutzen, um weitere Treffen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der einzelnen Phasen im Sorgfalts-Kompass zu planen.
Bedeutung des Themas hervorheben
  • Bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie zu Beginn möglicherweise erläutern müssen, warum es für Ihr Unternehmen wichtig ist, sich mit dem Thema unternehmerische Sorgfalt und einem ganzheitlichen Blick auf die Wertschöpfungskette zu befassen. 
  • Nutzen Sie die Praxishilfe, um Kollegen und Vorgesetzte zu überzeugen. Wirtschaft & Menschenrechte – Eine Einführung
  • Seien Sie auf mögliche Skepsis im eigenen Unternehmen oder bei Lieferanten vorbereitet.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie auch die Chancen des Themas wie z.B. die Produktivitätssteigerung oder Liefersicherheit kommunizieren.
Weiterführende Informationen: CSR Risiko-Check gibt Orientierung

Nutzen Sie das Online-Tool „CSR Risiko-Check“ als Einstieg, um sich mit potenziellen Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang Ihrer Wertschöpfungskette vertraut zu machen.

Der CSR Risiko-Check vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte in Kooperation mit MVO und UPJ ist eine gute erste Quelle für die Ermittlung von Menschenrechts- und Umweltrisiken. Sie können filtern nach Produkt, Rohstoff und Dienstleistung und/oder Land und erhalten umgehend Informationen zu Risiken und darauf abgestimmte Empfehlungen. 

 

Hier geht's zum CSR Risiko-Check

1.2

Wertschöpfungskette erfassen

Lesedauer ca. 3 min

Sammeln Sie Informationen über Ihre Wertschöpfungskette – idealerweise von den Direktlieferanten bis zur Rohstoffgewinnung sowie zu zentralen nachgelagerten Stufen der Produktnutzung und Verwertung.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Auch wenn Wertschöpfungsketten in der Realität komplex sind und eher stark verästelten Netzwerken ähneln, ist eine vereinfachte Darstellung zu Beginn hilfreich.

Erklärung: Abgrenzung von Liefer- und Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens umfasst alle Aktivitäten, die durch Wertschöpfung Input in Output umwandeln, und alle Unternehmen, mit denen Sie eine direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung als Lieferant oder Kunde von Produkten oder Dienstleistungen haben.

Die einzelnen Stufen von Wertschöpfungsketten werden in drei Bereiche eingeteilt: die vorgelagerten Stufen der Wertschöpfung ( = Lieferkette), die eigene Wertschöpfung und die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfung, siehe Abbildung. 

Abbildung: Darstellung der Liefer- und Wertschöpfungskette

Quelle: eigene Darstellung.

 

Die Lieferkette beinhaltet alle Stufen, die für die Herstellung des eigenen Produktes bzw. bei der Erbringung der eigenen Dienstleistung notwendig sind. Ausgangspunkt ist die eigene Wertschöpfung an Standorten im In- und Ausland. Die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette umfassen Prozesse, die der Erstellung eines Produktes bzw. einer Dienstleistung folgen. Hierzu gehören u.a. die Weiterverarbeitung, die Nutzung durch die Endverbraucherinnen und -verbraucher oder das Recycling und die Entsorgung eines Gutes bzw. seiner Bestandteile. Ebenso zählen hierzu die Auswirkungen von Investitionen.

In Anlehnung an:
Studie | BMAS | 2020 | Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten. Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft | S. 222 | Hier klicken.

Als produzierendes Unternehmen…

... umfasst Ihre vorgelagerte Lieferkette in der Regel die Gewinnung von (Agrar-)Rohstoffen, deren Transport und Verarbeitung zu Vor- und Teilprodukten (Vorlieferanten) sowie die Arbeit der Direktlieferanten.

Als Dienstleistungsunternehmen…

... ist für Sie die Betrachtung der nachgelagerten Lieferkette aus Nachhaltigkeitssicht besonders wichtig, beispielsweise:  

  • als Finanzdienstleister die Betrachtung von Investitionsentscheidungen;
  • als Reiseanbieter die Reiseangebote (z.B. die Arbeitsbedingungen des Hotelpersonals); und 
  • als IT-Dienstleister potenzieller Missbrauch (z.B. durch Spyware).  
Orientieren Sie sich an folgenden Leitfragen:  
  • Welche Stufen umfasst die Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens?
  • Wer sind Ihre (zentralen) Lieferanten?
  • Welche Prozesse finden in Ihrer Wertschöpfungskette statt?
  • In welchen Ländern finden diese Prozesse statt?

Keine Sorge, gerade am Anfang werden nicht für alle Leitfragen Informationen vorliegen. Starten Sie als KMU pragmatisch. Es gilt insbesondere zu Beginn: Mut zur Lücke!

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Internes Wissen sammeln
  • Tragen Sie in einem ersten Schritt internes Wissen aus verschiedenen Unternehmensbereichen zusammen.
  • Bringen Sie Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Abteilungen wie z.B. dem Einkauf an einen Tisch, um sich Informationen über die Lieferantenstruktur jenseits der Ebene der Direktlieferanten zu sammeln.
  • Organisieren Sie im weiteren Verlauf regelmäßige treffen (siehe 3.2 Thema im Unternehmen verankern).
Direktlieferanten befragen
  • Fragen Sie Ihre Direktlieferanten, ob sie Informationen über ihre Lieferketten bereitstellen können (z.B. Selbstauskünfte, Audits, Zertifikate, etc.).
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, Informationen zur Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards gemeinsam mit Lieferanten zu erarbeiten (siehe 3.5 Lieferanten überprüfen und Kompetenzen aufbauen).

Lieferantenprüfung

Wertschöpfungskette strukturieren und visualisieren
  • Strukturieren Sie im nächsten Schritt die Wertschöpfungskette entlang der oben im Abschnitt Grundverständnis genannten Leitfragen.
  • Visualisieren Sie Ihre Ergebnisse – beispielsweise in Form einer Matrix, die die zentralen Lieferkettenstufen, Lieferanten, Prozesse und Produktionsstandorte abbildet. Die Darstellung bildet die Grundlage für die Risikoanalyse.
  • Fokussieren Sie sich auf bestimmte Teilbereiche der Wertschöpfungskette, insbesondere wenn Ihre Wertschöpfungskette komplex ist oder Sie eine große Produktpalette haben.
  • Sortieren Sie die Auswahl beispielsweise anhand von Einkaufskosten oder wichtigen Produktgruppen.
Umsetzungshilfe: Visualisierung Ihrer Lieferkette

Im Starter-Kit der Arbeitshilfen „Nachhaltige Lieferkette“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt finden Sie eine Vorlage für die Visualisierung der Lieferkette. Ergänzen Sie diese bei Bedarf. Orientieren Sie sich dabei an den Leitfragen aus dem Abschnitt Grundverständnis.

Quelle:
Online-Tool | Bayerisches Landesamt für Umwelt | Nachhaltigkeitsmanagement für KMU – Nachhaltige Lieferkette. Prozessschritte und Starter-Kit | Hier klicken.

1.3

Unterstützung durch Geschäftsführung sichern

Lesedauer ca. 3 min

Die strategische Ausrichtung und Erstellung der Grundsatzerklärung sollten von Beginn an von der Geschäftsführung unterstützt und begleitet werden, damit Ihr Unternehmen Sorgfaltsprozesse mit dem nötigen Engagement angehen kann.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Geschäftsführung sensibilisieren
  • Überzeugen Sie Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung von der Bedeutung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Ihr Unternehmen.
  • Beleuchten Sie hierfür die verschiedenen Themen, zu denen Ihre Leitungsebene einen Bezug herstellen kann, wie z.B. steigende regulatorische Anforderungen, gestiegene Erwartungen von Kunden und Konsumenten sowie die Möglichkeit robustere Wertschöpfungsketten zu etablieren, um Produktqualität und Liefersicherheit zu verbessern.
  • Sichern Sie sich die Unterstützung und Rückendeckung der Geschäftsführung für die Umsetzung der Sorgfaltsprozesse – von der strategischen Verankerung bis zum Beschwerdemanagement.
  • Versuchen Sie, dass sich die Unterstützung nicht nur in überarbeiten Unternehmensgrundsätzen ausdrückt, sondern konkret ist und unmittelbar erfolgt. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung adäquater personeller und finanzieller Ressourcen.
    Wirtschaft & Menschenrechte – Eine Einführung
Umsetzungshilfe: Mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen und -risiken vertraut machen
  • Identifizieren Sie bereits vor dem Austausch mit der Geschäftsführung die zentralen Nachhaltigkeitsthemen Ihrer Branche. Damit vermeiden Sie, dass der Austausch zu abstrakt und für die Geschäftsführung nicht greifbar ist.
  • Befassen Sie sich also zumindest in einem Schnelldurchlauf mit der Risikoanalyse, die in Phase 2 folgt.
  • Der CSR Risiko-Check ist eine gute erste externe Quelle für die Ermittlung von Menschenrechts- und Umweltrisiken.
  • Der Leitfaden „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ des DGCN hilft dabei, sich einen Überblick über die eigenen Aktivitäten und Lieferketten sowie mögliche Menschenrechtsrisiken zu verschaffen.
  • Ebenso kann der Blick in Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen aus Ihrer Branche hilfreich sein. Die Website „Ranking der Nachhaltigkeitsberichte“ liefert eine Übersicht über gute Nachhaltigkeitsberichte.
Austausch im Unternehmen starten, um Sorgfaltsprozess zu verankern
  • Damit die Achtung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette noch stärker in Ihre Unternehmenskultur einfließen, ist das richtige Umfeld und die Unterstützung der Geschäftsführung im Unternehmen wichtig. 
  • Auch wenn das Thema erst im weiteren Prozessverlauf vertieft behandelt wird, sollten Sie frühzeitig erörtern, wie sowohl die Aufsicht und Koordination (vertikale Verankerung) als auch die operative Umsetzung (horizontale Verankerung) gestalten werden können (siehe 3.2 Thema im Unternehmen verankern). 
  • Legen Sie für sich fest, ob es beispielsweise ein abteilungsübergreifendes Team geben soll, welches das Thema koordiniert.
  • Überlegen Sie, ob die Verantwortung (zu Beginn) auf eine Person konzentriert werden soll, oder mehrere Personen aus verschiedenen Abteilungen das Thema vorantreiben. 
  • Entscheiden Sie, welche Abteilungen relevant sind, um die Unternehmensgrundsätze in konkrete Maßnahmen zu überführen. Als KMU brachen Sie diesen Prozess nicht zu kompliziert gestalten. Wichtig ist jedoch, dass das Wissen der verschiedenen Abteilungen gebündelt und genutzt werden kann.
Deutsches Global Compact Netzwerk

Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage zehn universeller Prinzipien und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte, heute und in Zukunft.

Im Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) versammeln sich mehr als 800 deutsche Unterzeichnerunternehmen und -organisationen des UN Global Compact. Im Netzwerk können sie sich über alle Themen der unternehmerischen Verantwortung informieren und gemeinsam an praxisnahen Lösungen arbeiten.

Das DGCN bietet diverse Unterstützungsangebote in den Themenbereichen Menschenrechte, Umwelt, Anti-Korruption und SDGs an. Durch regelmäßige Webinare, Workshops und Trainings sowie zahlreiche Publikationen (wie z.B. der Themen-Guide Menschenrechte & Arbeitsnormen) unterstützt das DGCN Unternehmen mit praxisnahen Informationen, Lern- und Austauschmöglichkeiten bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Umsetzung von Sorgfaltsprozessen.

1.4

Unternehmensgrundsätze überprüfen

Lesedauer ca. 2 min

Unternehmen starten meist nicht „bei null“ – Nutzen Sie bestehende Grundsätze z.B. zu Gesundheit und Sicherheit und passen Sie diese bei Bedarf an. In der Praxis sind darin bereits indirekt Bezüge zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten erfasst. Darauf lässt sich aufbauen!

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Bestehende Unternehmensgrundsätze ermitteln
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über bestehende Unternehmensgrundsätze.
  • Nutzen Sie hierfür als Grundlage die allgemeinen Grundsätze wie Leitbilder, Werte oder Verhaltenskodizes, aber auch themenspezifische Dokumente wie eine öffentlich verfügbare Umweltpolitik aus Ihrem Umweltmanagement oder Corporate-Governance-Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption.
Erklärung: Die Bedeutung von Unternehmensgrundsätzen

Die Unternehmensgrundsätze sind ein wichtiger Wegweiser für Ihr unternehmerisches Handeln und für Ihre Mitarbeitenden. Sie vermitteln die in der Unternehmensphilosophie verankerten Grundwerte und geben vor, wofür Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden stehen, welche Ziele Sie gemeinsam verfolgen und an welchen Prinzipen Sie sich orientieren, um diese zu erreichen.

Ihre Unternehmensgrundsätze definieren den „Charakter“ Ihres Unternehmens und bilden einen wichtigen Rahmen für Ihr zukünftiges Handeln – sowohl intern als auch extern. Die Grundsatzerklärung dient der Kommunikation Ihrer Unternehmensgrundsätze.

Verbindung zu Menschenrechts- und Umweltrisiken analysieren
  • Achten Sie auch als KMU bei der Prüfung der Unternehmensgrundsätze insbesondere auf Bezüge zu Menschenrechten.
  • Als Grundlage eignen sich die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Darin enthalten sind konkrete Vorgaben an die Formulierung einer menschenrechtsbezogenen Grundsatzerklärung (siehe 1.5 Grundsatzerklärung formulieren).

Grundsatzerklärung

Tipp: Integration in Bestehendes oder ein eigenständiges Dokument?

Insbesondere für kleinere Unternehmen kann es sinnvoll sein, die Unternehmensgrundsätze in ein bestehendes Dokument zu integrieren.

Für ein eigenständiges Dokument spricht dagegen die hervorgehobene Stellung und dass es ein wirkungsvolles Signal nach innen und außen dafür sein kann, dass sich die Geschäftsführung ernsthaft mit dem Thema befasst.

Unabhängig davon, ob ein integriertes oder eigenständiges Dokument aufgesetzt wird: Stellen Sie mit Blick auf Inhalte und Ambitionsniveau Kohärenz zwischen den Dokumenten her.

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite stehen.

1.5

Grundsatzerklärung formulieren

Lesedauer ca. 5 min

Die strategische Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozessen basiert auf der Formulierung von Unternehmensgrundsätzen. Achten Sie darauf, konkrete Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus der menschenrechtlichen Sorgfalt ergeben.

Grundverständnis: Worauf sollte ich achten?

Direkt zur Umsetzung gehen

Eine Grundsatzerklärung ist in erster Linie ein öffentliches Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte, mit deren Hilfe ein Unternehmen zum Ausdruck bringt, dass es seiner menschenrechtlichen Verantwortung nachkommt.

Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und der NAP formulieren konkrete Anforderungen an eine Grundsatzerklärung. Weitere Informationen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen (siehe unten - Umsetzung).

Grundsatzerklärung

Erklärung: VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien), 2011 einstimmig vom VN-Menschenrechtsrat verabschiedet, formulieren als erstes internationales Rahmenwerk neben den Pflichten von Staaten auch die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet.

Erklärung: Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Bundesregierung ihre Erwartungen an die Wirtschaft zur Achtung unternehmerischer Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette - definiert in fünf Kernelementen:

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  3. Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismus

Die Grundsatzerklärung ist auch ein wichtiges Instrument zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen. Damit die Grundsatzerklärung wirksam wird, sollte sie klare Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt definieren.

Erklärung: Menschenrechtliche Referenzinstrumente

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Erwartung an Unternehmen, sich in der Grundsatzerklärung konkret auf menschenrechtliche Referenzinstrumente zu beziehen (Seite 9).

Die Grundlage der menschenrechtlichen Referenzinstrumente bilden die:

Ergänzend zu diesen „Hauptwerken“ können Sie sich auch als KMU auf weitere relevante Rahmenwerke beziehen, die teils konkreter auf die spezifische Verantwortung von Unternehmen eingehen:

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung kann Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite stehen.

Umsetzung: Wie gehe ich vor?

Formale und inhaltliche Anforderungen erfassen
  • Arbeiten Sie die folgende Checkliste ab – sehen Sie es aber gleichzeitig auch als Prozess und entwickeln Sie die Grundsatzerklärung weiter, bspw., wenn vertiefte Ergebnisse der Risikoanalyse vorliegen:
    • Verabschiedung der öffentlich verfügbaren Grundsatzerklärung durch die Geschäftsführung
    • Bezug auf die internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumente (siehe Infobox Menschenrechtliche Referenzinstrumente)
    • Bezug zu branchen- bzw. unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken
    • Beschreibung des Verfahrens, wie das Unternehmen seiner menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt nachkommt
    • kompakte Beschreibung von Maßnahmen, Fristen zur Umsetzung und Verantwortlichkeiten
    • Kontinuierliche Weiterentwicklung vorsehen. Zum Beispiel sollte die Risikoanalyse erweitert werden, wenn sich Ihr Produkt/Dienstleistungsportfolio ändert (siehe 2.1 Potenzielle Risiken identifizieren)
    • Erwartungen an Mitarbeitende, Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden formulieren

Grundsatzerklärung

Interne Akteure einbinden
  • Im Unternehmen sollten Sie vor allem diejenigen miteinbeziehen, die später für die Umsetzung der Unternehmensgrundsätze (mit-)verantwortlich sind.
  • Berücksichtigen Sie hier z.B. Manager, Fach- oder Funktionspersonal und diejenigen, die wichtige Geschäftsbeziehungen oder Aktivitäten managen, welche mit Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sein können.
  • Binden Sie auch den Betriebsrat bzw. die Vertretung der Mitarbeitenden ein.
  • Nutzen Sie die Einbindung, um die Qualität der Unternehmensgrundsätze zu verbessern und eine größere Zustimmung zu erreichen. Damit tragen Sie dazu bei, dass das Thema im Unternehmen stärker als bisher handlungsleitend wird und die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden kann.
Externe Akteure einbinden
  • Binden Sie auch externe Akteure außerhalb des Unternehmens im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, NGOs oder lokale Gemeinden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie in den überarbeiteten Unternehmensgrundsätzen die jeweiligen Gruppen direkt adressieren bzw. wenn ihre Geschäftsaktivitäten direkte Folgen für sie haben.
  • Anstatt einen eigenen Dialog aufzusetzen, können Sie prüfen, ob der Austausch über eine Brancheninitiative möglich ist.
  • Formulieren Sie auf dieser Basis Ihre Grundsatzerklärung, die Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Wertschöpfungskette adressiert.
Unternehmensgrundsätze intern und extern kommunizieren
  • Definieren Sie dafür Zielgruppen. Maßnahme zielgerichtete Kommunikation
  • Die Grundsatzerklärung sollte insbesondere jene erreichen, von denen erwartet wird, die Inhalte umzusetzen. Das betrifft Ihre Kolleginnen und Kollegen im eigenen Unternehmen, aber auch direkte und indirekte Lieferanten Ihres Unternehmens sowie Kunden.
  • Ebenso sollten die Grundsätze jene erreichen, die ein direktes Interesse an der Umsetzung haben. Das können z. B. potenziell betroffene Gemeinden, Investoren, Verbraucher und zivilgesellschaftliche Akteure sein.
  • Werben Sie für die Einhaltung der Grundsätze.
  • Wählen Sie abschließend geeignete Kommunikationskanäle. Der geeignete Kanal kann sich je nach Zielgruppe unterscheiden.
Tipp: Eine Frage der Reihenfolge

In der Grundsatzerklärung werden mehrere inhaltliche Anforderungen gestellt, die Sie erst in den nächsten Phasen explizit erarbeiten. Dazu gehören insbesondere die Risikoanalyse (Phase 2) und die Entwicklung von Maßnahmen (Phase 3).

Wenn Sie bisher noch keine Risikoanalyse durchgeführt haben, kann es sinnvoll sein, die Grundsatzerklärung erst dann zu formulieren und formalisieren, wenn erste Ergebnisse dazu vorliegen. Damit erreichen Sie, dass die Grundsatzerklärung unternehmensspezifischer ist. Es fördert auch das Verständnis aller Beteiligten im Unternehmen.

Umsetzungshilfe: Vorlagen und bestehende Angebote nutzen

Fragen Sie bei Ihrem Branchenverband nach, ob Vorlagen für Grundsatzerklärungen existieren.

Möglicherweise kann auch die Mitgliedschaft in einer Brancheninitiative sinnvoll für Sie sein. So bieten etwa die Fair Trade Initiative oder die Ethical Trading Initiative eigene Verhaltenskodizes, denen sich ihre Mitglieder anschließen können. In der Regel können auch Nichtmitglieder auf diese Dokumente zugreifen und sie zur Entwicklung eigener Unternehmensgrundsätze nutzen. Gerade für KMU ist es sinnvoll, nicht alles eigenständig zu erarbeiten, sondern zunächst zu prüfen, welche Unterlagen und Ansätze es bereits gibt.

Das Infoportal mr-sorgfalt.de des DGCN umfasst weiterführende Informationen, Unternehmensbeispiele und ein Webinar zur menschenrechtlichen Grundsatzerklärung.

Der englischsprachige Leitfaden „How to develop a human rights policy” liefert Informationen zur Erstellung einer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung.

Das Infoportal „Business and Human Rights Resource Centre” listet u.a. Informationen von Unternehmen, die eine Grundsatzerklärung veröffentlicht haben.

Grundsatzerklärung

Eine Übersicht über Initiativen und Labels finden Sie im Standards-Tool.

 

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